Weinfest? Nur ohne Holzkohlegrill!

Eine Imbissanbieterin darf auf dem Weinfest „Leisböhler Weintage” in Haßloch keinen Holzkohlegrill betreiben, entschied jetzt das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weistraße.

Die Gemeinde Haßloch veranstaltet vom 14. bis 16. Mai 2010 die „Leisböhler Weintage”. Die Antragstellerin ist eine Gastronomin aus Haßloch, die Imbiss- und Holzkohlegrillstände betreibt. Sie beantragte bei der Gemeinde, mit einem solchen Stand zu dem Fest zugelassen zu werden. Die Verwaltung lehnte den Antrag am 24. März 2010 ab: Sie habe den Standplatz einem Mitbewerber ohne Holzkohlegrill vergeben. Einen Holzkohlegrill befürworte sie nicht, der Rauch belästige die Besucher. Der Stand des Mitbewerbers sei auch mit dem Ambiente des Festes besser vereinbar.

Dagegen hat sich die Antragstellerin am 10. Mai 2010, vier Tage vor dem Fest, mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht gewandt: Zu dem Weinfest sei sie als ortsansässige Gewerbetreibende zuzulassen. Es sei noch genügend Platz für ihren Stand vorhanden. Ihr Angebot sei attraktiv, insbesondere passe ihr Holzkohlegrill gut zu einem Weinfest.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat den Eilantrag jedoch abgelehnt: Die Antragstellerin könne nicht erzwingen, mit ihrem Stand zum Weinfest zugelassen zu werden. Dies zu entscheiden sei Sache des Gemeinderats, der allerdings bislang nicht beteiligt worden sei. Die Verwaltung sei nicht zuständig gewesen, ohne Ermächtigung durch den Gemeinderat über die Bewerbung der Antragstellerin zu entscheiden. Eine Entscheidung des Gemeinderats aber könne in den verbleibenden drei Tagen vor dem Fest nicht mehr eingeholt werden. Nach der Gemeindeordnung müssten zwischen der Einladung und der Sitzung des Gemeinderats grundsätzlich mindestens vier volle Kalendertage liegen. Dass die verbliebene Zeit nicht mehr ausreichend sei, habe die Antragstellerin selbst verursacht, da sie sich erst am 10. Mai 2010 an das Gericht gewandt habe, obwohl ihr Zulassungsantr…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Rauch , Kirmes
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 14. Mai 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Beigeordnetenwahl auch ohne Aussprache

Rechtslupe | 6. April 2010 — Die Wahl des Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Altenahr ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfa…

UN-Kinderrechtskonvention ohne Vorbehalte

Rechtslupe | 26. März 2010 — Der Bundesrat begrüßt in einer heute gefassten Entschließung die beabsichtigte Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung zur …

Pony ohne Rolling-Stones-Zunge

Rechtslupe | 18. November 2010 — Die Tätowierung eines Ponys mit einer „Rolling-Stones-Zunge“ verstößt gegen Tierschutzrecht. Mit dieser Begründung bestätigte d…

Dauerfahren ohne Führerschein

Rechtslupe | 4. Februar 2010 — Wird der Angeklagte einer Vielzahl von Fahrten ohne Fahrerlaubnis beschuldigt, deren Zeitpunkte sich aus den sichergestellten …

Zu spät für einstweiligen Rechtsschutz

Rechtslupe | 30. August 2010 — Das Verwaltungsgericht Neustadt hat den Eilantrag einer Schaustellerin, die eine neue Entscheidung der Stadt Kusel über die Zul…

Raucherpausen ohne Ausstempeln

Rechtslupe | 16. September 2009 — Raucherpausen ohne Ausstempeln rechtfertigen eine fristlose Kündigung. Mit dieser Begründung hat jetzt das Arbeitsgericht Duisb…

Rodeo? Nur ohne Sporen!

Rechtslupe | 13. April 2010 — Rodeoveranstaltungen genießen in Deutschland keine tierschutzrechtliche Priviligierung als “Sportveranstaltung”. Bei ihnen ist …

Bauleitplanung ohne Raumordnungplan

Rechtslupe | 29. April 2010 — In einem Stadtstaat kann der Flächennutzungsplan nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch dann wirksam sein kann, w…

Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung auch ohne Gläubiger

Rechtslupe | 28. September 2009 — Nach § 133 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung…

Rentner Hausverbot Schwimmbad: Schwimmbadverbot

Rechtslupe | 23. Februar 2010 — Wer sich nicht benimmt, fliegt raus. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für private Besuche, sondern auch in öffentlichen Einricht…