Weihnachtsgeschenke umtauschen
am 27.12.2004 von Streitsache / Blog
Die Tischdecke gefällt nicht, einen CD-Spieler hat man schon und das Buch lag gleich zweimal auf dem Gabentisch - macht nichts, sagen sich jetzt viele Beschenkte: man kann doch umtauschen. Doch das kann daneben gehen.
Denn grundsätzlich gilt: Geschäfte müssen einwandfreie Ware nicht zurücknehmen, ein Recht auf Umtausch gibt es nicht. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
Umtauschen ist also eine reine Kulanzsache des Händlers, deshalb legt auch er die Bedingungen hierfür fest: Ob er zum Beispiel den Kaufpreis zurückerstatten, einen Gutschein ausstellen oder nur direkt gegen andere Ware tauschen will.
Wenn man aus dem Katalog gekauft hat, sieht die Rechtslage anders aus. Im Versandhandel, aber auch beim Kauf per Telefon oder Internet gibt …
Alle Jahre wieder: Geschenke umtauschen - rechtlich gesehen
Blickpunkt Recht & Steuern / Wie jedes Jahr dürfte auch jetzt nach Weihnachten so mancher das dringende Bedürfnis verspüren, ein Geschenk umzutauschen. Viele Händler ziehen hier auch aus Kulanz mit. Wenn nicht, bleiben dem Käufer - also dem Schenker, nic…
Fernsehen macht dumm…
ElbeBlawg / Eben in der Pro7 Newstime; Thema war der nicht mehr wirklich existente Winterschlussverkauf. Folgende Vorsichtswarnung wurde ausgegeben: Ein Recht auf Umtausch der reduzierten Ware besteht nicht - der Kunde muss sich auf die Kulanz des Verkäufe…
Rüffel
Jungle Out There / Schon heute morgen hatte ich den Notebook wieder in der IT abgegeben. Grade eben erhalte ich einen Anruf. Ob ich Software installiert hätte. Natürlich nicht. Was denn dann der Smartsurver sei. Den brauchte ich doch fürs Internet! Offen…
Katalog als geschütztes Werk
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Ob der Teilekatalog eines Ersatzteilevertriebs urheberrechtlich oder auf andere Weise vor der ungestatteten Übernahme durch einen Wettbewerber geschützt werden kann, erörterte das Bundesberufungsgericht des sech…
Kaufleute: Mängel umgehend rügen!
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Von Kaufleuten wird im Geschäftsverkehr mehr Aufmerksamkeit gefordert als vom „normalen“ Verbraucher. Was sie für ihre Firma anschaffen, müssen sie sofort untersuchen und Mängel unverzüglich anzeigen. Sonst verlie…
(UN-)KENNTNIS
LawBlog / Was es nicht alles gibt. Zum Beispiel Strafrichter, die ihre Akten nicht kennen. In Hanau fiel einem Verteidiger auf, dass die Richter absolut nicht über den Inhalt der Beiakten informiert waren. Zunächst stritten die Richter ab, dass es so…
Kündigungsrecht: Störung durch andere Mieter als fristloser Kündigungsgrund
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses kann vorliegen, wenn dem gewerblichen Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil durch Störungen von Dritten, zu denen auch…
Geschäftsveräußerung im Ganzen
Blickpunkt Recht & Steuern / Die nichtumsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG setzt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs voraus, dass die übertragenen Vermögensgegenstände die Fortsetzung einer bis…
