BAG: Weihnachtsgeld bei gekündigtem Arbeitsverhältnis
Mit Fug und Recht | 19. Januar 2012 — Eine gekündigte Arbeitnehmerin meinte, ihr stehe noch Weihnachtsgeld zu, das mit dem Novemberlohn gezahlt werden sollte. Im A…
Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängt, ist grundsätzlich nicht unwirksam. Eine entsprechende Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hält einer Inhaltskontrolle stand, so jetzt das Bundesarbeitsgericht. Voraussetzung sei jedoch, dass die Zusatzvergütung nicht von der Arbeitsleistung abhängt. Geklagt hatte eine gekündigte Arbeitnehmerin, die meinte, ihr stehe noch Weihnachtsgeld zu, welches mit dem Novembergehalt gezahlt werden sollte. Der Arbeitgeber hatte ihr im November zum Ende der Kündigungsfrist im Dezember gekündigt. Nach dem Arbeitsvertrag ist der Anspruch auf Weihnachtsgeld ausgeschlossen, wenn sich das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung in gekündigtem Zustand befindet.
Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht (siehe hier) gaben der Klage der Arbeitnehmerin statt. Auf die Revision des Arbeitgebers hob das BAG das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf und verwies die Sache zurück.
Ob die Zahlung einer Sonderzuwendung wie dem Weihnachtsgeld unter die Bedingung des ungekündigten Bestehens des Arbeitsverhältnisses gestellt werden kann, hängt vom mit der Zuwendung verfolgten Zweck ab, so der zehnte Senat. Knüpft die Zahlung wie im vorliegenden Fall nur an den Bestand des Arbeitsverhältnisses, ist eine entsprechende Klausel mit der gesetzlichen Grundkonzeption…
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. Januar 2012 auf http://unternehmerarbeitsrecht.de.
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