Weihnachtsgeld: Hat man als Arbeitnehmer Anspruch darauf?

Die Auffassung vieler Arbeitnehmer, ihnen stünde in jedem Arbeitsverhältnis und in jedem Fall ein Weihnachtsgeld zu, ist nicht zutreffend. Der Arbeitgeber ist nämlich ist nur dann zur Zahlung von Weihnachtsgeld verpflichtet, wenn es dafür auch einen Rechtsgrund gibt. Das Arbeitsrecht verlangt also für die Zahlung eines Weihnachtsgeldes zunächst eine Anspruchsgrundlage: Diese kann sich im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer betrieblichen Übung oder aber im arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz finden.

Anspruchsgrundlagen

Es gibt für das Weihnachtsgeld keine gesetzliche Regelung. Zwar ist die Zahlung von Weihnachtsgeld in vielen Unternehmen oder Branchen üblich, sie ist aber kein Automatismus. Der Anspruch muss eine Rechtsgrundlage haben.Ohne besondere Regelung ist also kein Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zu zahlen. Er kann dies aber natürlich gleichwohl freiwillig tun. Fehlt dabei ein Freiwilligkeitsvorbehalt, kann es passieren, dass im Lauf der Jahre nach eine betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage für die folgenden Jahre entsteht.

Die wichtigste Anspruchsgrundlage für Weihnachtsgeld ist jedoch der Arbeitsvertrag in welchem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren können, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe dem Arbeitnehmer Weihnachtsgeld zustehen soll.

In mitbestimmten Betrieben kann die Zahlung von Weihnachtsgeld auch zwischen den Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart werden. Das geschieht in der Regel durch eine Betriebsvereinbarung.

In vielen Branchen ist der Anspruch auf Weihnachtsgeld durch Tarifvertrag geregelt. Sieht eine solche tarifliche Regelung keine Einschränkungsmöglichkeiten vor, haben alle begünstigten Arbeitnehmer einen tariflich gesicherten Anspruch auf das Weihnachtsgeld.

Eine weitere Anspruchsgrundlage kann schließlich die so genannte betriebliche Übung sein. Denn zahlt der Arbeitgeber freiwillig ein Weihnachtsgeld und verzichtet er hierbei auf einen ausdrücklichen Freiwilligkeitsvorbehalt, kann es passieren, dass nach dreimaliger vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgelds eine betriebliche Übung entsteht und der Arbeitgeber damit für die Folgejahre einen Rechtsanspruch auf die Zahlung erwirbt.

Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz schließlich verbietet unter anderemdie sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeit…

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Themen: Tarifvertrag , Arbeitsvertrag
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 6. Dezember 2011 auf http://www.breuning-winkler.de.

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