Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bei gekündigtem Arbeitsverhältnis
Arbeitsrecht | 26. Januar 2012 — Der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation kann vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt…
Der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation kann vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht werden. Dabei kommt es nicht darauf an, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Eine entsprechende Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stand. Voraussetzung ist, dass nicht die Vergütung von Arbeitsleistungen bezweckt ist.
In dem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall macht die Klägerin die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation geltend, die mit der Vergütung für den Monat November zur Auszahlung kommen soll. Nach dem Arbeitsvertrag ist der Anspruch ausgeschlossen, wenn sich das Anstellungsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung in gekündigtem Zustand befindet. Der Beklagte hat das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 23. November 2009 zum 31. Dezember 2009 gekündigt.
Das zunächst mit dem Rechtsstreit befasste Arbeitsgericht sowie das Landesarbeitsgericht Hamm haben der Klage stattgegeben. Auf die Revision des beklagten Arbeitgebers hat das Bundesarbeitsgericht das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
Ob die Zahlung einer Sonderzuwendung unter die Bedingung des ungekündigten Bestehens des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt gestellt werden kann, ist abhängig von dem mit der Zuwendung verfolgten Zweck. Knüpft die Zahlung – wie vorliegend – nur an d…
» Vollständiger ArtikelErschienen 23. Januar 2012 auf http://www.rechtslupe.de.
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