Weihnachtsgeld f??r Telekom-Beamte

Die Streichung des Weihnachtsgeldes f??r Telekom-Beamte ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts verfassungswidrig, weswegen das BVerwG das bei ihm anh??ngige Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat.

Die bei der Deutschen Telekom AG als Bundesbeamte besch??ftigten Kl??ger erhalten als Folge einer 2004 in Kraft getretenen Gesetzes??nderung nicht mehr das sog. Weihnachtsgeld, das anderen Beamten des Bundes zusteht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig h??lt diese Regelung f??r unvereinbar mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.

Zwar darf das zur Besoldung geh??rende Weihnachtsgeld f??r alle Bundesbeamten abgesenkt oder auch ganz abgeschafft werden, solange ihre amtsangemessene Alimentation dadurch insgesamt nicht gef??hrdet wird. Es ist aber unzul??ssig, einzelne Gruppen von Bundesbeamten ohne hinreichenden sachlichen Grund vom Weihnachtsgeld auszuschlie??en. Dass die Deutsche Telekom AG als privatwirtschaftliche Gesellschaft im Wettbewerb steht und bestrebt ist, alle bei ihr besch??ftigten Mitarbeiter nach einheitlichen Grunds??tzen zu entlohnen, ist kein ausreichender Grund daf??r, die Besoldung der von der ehemaligen Deutschen Bundespost ??bernommenen Beamten einzuschr??nken.

Ob der Wegfall des Weihnachtsgeldes f??r Beamte der Deutschen Telekom durch andere Sonderzahlungen ausgeglichen werden kann, hat das Bundesverwaltungsgericht nicht feststellen k??nnen, weil es die dazu ergangenen Rechtsverordnungen mangels ausreichender Rechtsgrundlage f??r unwirksam h??lt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die ma??geblichen Vorschriften des Postpersonalrechtsgesetzes zur ??berpr??fung ihrer Verfassungsm????igkeit vorgelegt.

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 2 C 121.07

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Erschienen 11. Dezember 2008 auf http://www.rechtslupe.de.

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