Weihnachtsgeld: Wer muss beweisen, dass die Zahlungen in den Vorjahren (nicht) freiwillig erfolgten?

LAG Hamm, Urteil vom 11.04.2011, 8 Sa 1583/09

Schon ab November denken viele Arbeitnehmer nicht nur an Weihnachten, sondern auch an ein Weihnachtsgeld. Einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld haben sie z.B. dann, wenn es eine entsprechende Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt. Aber auch ohne eine solche Regelung kann der Arbeitnehmer einen Weihnachtsgeldanspruch haben, etwa aus betrieblicher Übung, wenn der Arbeitgeber in den Vorjahren ein Weihnachtsgeld gewährte ohne deutlich gemacht zu machen, dass er sich damit für die Zukunft nicht zu einem Weihnachtsgeld verpflichten will (sog. Freiwilligkeitsvorbehalt).

Das LAG Hamm hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es genau um die Frage ging, ob der Arbeitgeber einen solchen Freiwilligkeitsvorbehalt erklärt hatte. Der Arbeitgeber hatte mehrere Jahre seinen Beschäftigten ein Weihnachtsgeld gezahlt. Hierzu behauptete der Arbeitgeber, stets deutlich gemacht zu haben, dass es sich jeweils um eine freiwillige Leistung handele und keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründe. Insoweit habe er im Betrieb am Schwarzen Brett entsprechende Aushänge angebracht. Ob diese Behauptung des Arbeitgebers stimmt, konnte im Verfahren nicht geklärt werden.

Zu wessen Lasten geht dies? Muss der Arbeitgeber den Freiwilligkeitsvorbehalt beweisen oder muss der Arbeitnehmer, der Weihnachtsgeld beansprucht, nachweisen, dass es keinen Freiwilligkeitsbehalt gab?

Das LAG schob den "Schwarzen Peter" dem Arbeitnehmer zu. Der Arbeitnehmer müsse die vorbehaltlose Leistung des Arbeitgebers in den Vorjahren beweisen:

"Die Entstehung einer betrieblichen Übung setzt damit eine vorbehaltlose Leistung durch den Arbeitgeber voraus. Dies gilt unabhängig davon, ob die rechtliche Bindung des Arbeitgebers rechtsdogmatisch nach den Regeln des Vertragsrechts (durch Angebot und Annahme) begründet oder auf den Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (§ 242 BGB) gestützt wird. Sowohl für die Auslegung der (konkludente…

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Erschienen 3. November 2011 auf http://www.arbeit-familie.de/blog/.

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