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Weihnachtsfeier bleibt Dienst …

am 17.03.2006 von Handakte WebLAWg

… bis der Vorgesetzte geht.
In ihrer Urteilsbegründung hielt die Kammer grundsätzlich fest, dass es sich bei der Weihnachtsfeier um eine „betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung“ handelte, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehe.
„Wenn nicht vorher konkret ein Alkoholverbot ausgesprochen wird, ist es üblich, dass auf Weihnachtsfeiern Alkohol getrunken wird und zwar bis zum Ende“,
hieß es weiter. Es liege auch in der Natur …

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Rainer Langenhan

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