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Weihnachtsamnestie für 2.000 Strafgefangene - Einer bleibt lieber im Knast

am 10.12.2006 von http://www.strafblog.de

Bis auf Bayern und Sachsen gewähren auch in diesem Jahr alle Bundesländern vielen Häftlingen, deren Entlassung in den nächsten 3 Monaten anstehen würde, im Rahmen der Weihnachtsamnestie vorzeitige Strafentlassung. Mehr als 2.000 Strafgefangene können in diesem Jahr laut rp-online vorzeitig in ihre Familien zurückkehren oder sind bereits dorthin entlassen worden, davon rund 1.000 in Nordrhein-Westfalen. In den Genuss der Vergünstigung kommen in der Regel nur Verurteilte, die sich in der Haft einwandfrei geführt haben und bei denen eine günstige Zukunftsprognose besteht. Mörder oder Sexualstraftäter kommen normalerweise nicht in Betracht.

Im Saarland hat von den 22 Begünstigten einer die Amnestie abgelehnt. Er will Weihnachten lieber hnter Gittern verbringen, heißt es in dem Beitrag.

Nur in Bayern und in Sachsen hält man von solchen Weihnachtsgeschenken nichts. „Zum Weihnachtsfrieden in den Vollzugsanstalten trägt eine Amnestie gerade nicht bei“, wird die bayerische Justizministerin Beate Merk zitiert. Es sollten keine Gefangenen bevorzugt werden, deren Haftende in die Weihnachtszeit fällt. „Gnade muss individuell sein. Man kann sie nicht auf Zufälligkeiten des Kalenders stützen.“ Dafür ist es dann den Zufälligkeiten des Strafvollzuges überlassen, in welchem Bundesland ein Verurteilter inhaftiert ist und ob er die Chance auf Amnestie hat oder nicht.

Autor: RA Rainer Pohlen

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