Weihnachtsgeld ist nicht freiwillig
JuracityBlog | 8. Dezember 2010 — Alle Jahre wieder … die selbe Frage: Bekomme ich Weihnachtsgeld oder ist der Chef dieses Jahr zurückhaltend. Was aber, wenn ich…
Die Frage, nach welcher gesetzlichen Regelung sich das Weihnachtsgeld richtet, ist uns von berufener Seite gestellt worden. Ja, im Ernst. Und jetzt -in der Vorweihnachtszeit - nicht nur einmal. Soziologisch betrachtet, sagt das ebensoviel über unsere Gesellschaft (die sich allerdings in Zeiten des Bildungsprekariats im Wandel befindet) wie die Frage, wie viel Sonderurlaub man an seinem Geburtstag bekommt.
Auch deshalb sei hier verbreitet: Solche Gesetze gibt es nicht.
Arbeitgeber müssen natürlich überhaupt kein Weihnachtsgeld bezahlen, es sei denn - und das ist das Entscheidende - es wäre vereinbart. Das steht also im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder ist einfach stets betriebliche Übung gewesen.
Diese Frage wird auf so vielen Blogs wiedergekäut, in so vielen Foren besprochen und in so vielen Tipps der Tageszeitungen und Wochenblätter gehandelt, dass wir es uns hier einfach machen und sagen - sehen Sie sich dort doch um.
Wer hier auf Sendung bleibt, soll sich mal mit der Frage beschäftigen, wie es um das Weihnachtsgeld steht, wenn man das ganze Jahr oder eine Teil davon krank (arbeitsunfähig) war. Das ist doch mal interessant.
Es gibt auch eine berühmte Antwort, sie lautet “kommt darauf an”.
Worauf? Nun, erst einmal darauf, was man mit “Weihnachtsgeld” meint. Es wird am Jahresende zusammengewürfelt, was nicht zusammengehört. Manche bekommen ein 13 oder 14. Monatsgehalt, andere eine Jahresprämie, andere ein Weihnachtsgeld. Das Bundesarbeitsgericht sieht nicht auf diese Begriffe, sondern auf die Verträge dahinter und fragt sich, was der Zweck der Regelung war - sollte es ein Entgelt für geleistete Arbeit sein (Regelfall bei 13. Monatsgehältern), oder wird der Umstand belohnt, dass man dem Betrieb ein weiteres Jahr angehört hat, also die “Betriebstreue” belohnt (das ist die Regel beim Weihnachtsgeld, vor allem, wenn das nach Vertrag oder Tarifvertrag zurückverlangt werden kann, wenn man z.B. im nächsten Quartal ausscheidet).
Die am besten lesbare Entscheidung dazu stam…
» Vollständiger ArtikelErschienen 15. Dezember 2009 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.
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