Nur abgehakt, nicht abgeschrieben
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Keine Alternativen ?
Man kann im Rahmen der aktuellen Diskussion zur Organspende natürlich so tun, als wäre der Vorstoss zur Gesetzesänderung alternativlos. Allerdings : Die Beteiligten haben – alle für sich je nach ihrer Zuständigkeit für Gesetz und ihre nach bisher geltenden Gesetzen obliegende Rolle und Zuständigkeit und deren mehr oder weniger bisher erfolgte Erfüllung ihrer Aufgaben und Verantwortung – nicht nur ein rein uneigennütziges Anliegen. Es lohnt, sich damit näher zu befassen, welche (u.a.) dazu gehören. Und zwar eben nicht, um weniger Organspenden und deren Bereitschaft zu bewirken, sondern um die eigentlichen Potentiale der vorhandenen Organspenden wirklich den Patienten zukommen zu lassen, die darauf warten.
Und – ganz nebenbei – kann dabei auch einmal die Frage angesprochen werden, ob es nicht auch Alternativen für die Wartelistenpatienten gibt oder gäbe oder geben könnte, die mindestens so (auch finanziell) förderungswürdig sind, wie die moralisch so schwerlich kritisierbare Steigerung des „Ernteaufkommens“ der Ressource postmortal gespendeter Organe, das sog. „harvesting of organs“. So stellt sich die Frage, ob und wie weit u.a. künstliche Herzen, deren Förderung und Optimierung keine Alternative sein können. Und wie deren Optimierung in der Entwicklung zurückfallen würde, wenn – vermeintlich – mit mehr postmortal gespendeten Organen ihre Förderung sekundäre Priorität erfährt. Obgleich es anerkenneswerte Entwicklungen und Einsatz solcher Technik bereits gibt. Und diese für Patienten möglicherweise sogar bessere Langzeitversorgung darstellen können und könnten. Weil sie zB nicht das gleiche Problem der Abstossung und der Immunsuppression mit sich bringen (müssen) wie postmortal gespendete Organe. (siehe zB hier oder dort oder auch hier)
In der aktuellen Diskussion um die Änderung des TPG zur Steigerung des Organaufkommens postmortal gespendeter Organe nach Feststellung des Hirntodes, das – angeblich allein, bzw allein massgeblich – Einfluss auf die Zahl der mit einer Transplantation versorgbaren und behandelbaren Wartelistenpatienten nehme, werden viele Aspekte überhaupt nicht oder nur oberflächlich thematisiert. So wird eine der kritisch zu prüfenden Fakten – die unzureichende Beteiligung von Kliniken zur Spendermeldung – unvermindert in der Thematik nicht wirklich in die öffentliche Diskussion und politischen Handlungsbedarf und dessen bestehende Potentiale dabei gerückt.
Dazu müssten allerdings die jetzt öffentlich die Entscheidungslösung fordernden Politiker ihre eigene bisherigen unterbliebenen Bemühungen bei der Verbesserung eben dieser Beteiligung von Krankenhäusern eingestehen und dazu stehen. Zu pikant und peinlich, dazu Position zu beziehen, anstatt Bürger zu zwingen, Position beziehen zu müssen?
Ausserdem würde dann auch ein weiterer Aspekt unu…
» Vollständiger ArtikelErschienen 27. Oktober 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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