Wehr- und Zivildienst ab 1.12.2010 nur noch sechs Monate

Das Bundeskabinett hat am 19. Mai den Entwurf des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010 beschlossen. Es beinhaltet neben der Verkürzung der Dienstzeit die Möglichkeit, den Zivildienst freiwillig um mindestens drei und höchstens sechs Monate zu verlängern.

Bezüglich des Wehrdienstes ist Kernpunkt der Änderungen eine Verkürzung der allgemeinen Grundausbildung von drei auf zwei Monate. Dadurch kommt es zu einer frühen und dadurch längeren Verwendung auf dem nachfolgenden Posten in der Truppe. Gleichzeitig solldie Ausbildung spezifisch auf den späteren Einsatz ausgerichtet werden. So fällt etwa das Thema der Krisenbewältigung aus der allgemeinen Grundausbildung und wird nur bei Bedarf nachgeholt. Die Möglichkeit, den Wehrdienst in Etappen zu leisten wird entfallen. Bislang war es noch möglich, nach sechsmonatigem Grundwehrdienst die restlichen drei Monate in zwei weiteren Abschnitten abzuleisten. Der Erholungsurlaub wird von neun auf sechs tage von neun auf sechs Tage, je einen Tag pro Monat.

Alle Zivildienstleistenden, die ab 1. Dezember 2010 ihren Dienst beginnen, leisten nur noch einen sechsmonatigen Dienst. Zivildienstleistende, die am 31. Dezember 2010 sechs Monate oder länger Dienst geleistet haben, scheiden mit Ablauf dieses Tages aus. Sie können aber auf eigenen Wunsch und Antrag auch noch neun Monate Dienst zu den bisherigen Bedingungen leisten. Die wichtigsten Änderungen für Zivildienstleistende:

Ein Antrag auf freiwillige Verlängerung des Zivildienstes kann frühestens zwei Monate nach Dienstantritt beim Bundesamt für den Zivildienst gestellt werden. Dieses Engagement kann jederzeit beendet werden. Während der freiwilligen Verlängerung sind die Zivildienstleistenden genauso abgesichert, wie in den sechs Monaten des Pflichtdienstes. Für s… » Vollständiger Artikel
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Themen: Bundesamt , Zivildienst , Wehrdienst , 2010

Erschienen 20. Mai 2010 auf http://www.sokolowski.org/.

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