Wegweisendes Urteil zum Thema Linkhaftung

Nach einem Bericht bei netzpolitik.org ist Internetaktivist Alavar Freude auch vor dem OLG Stuttgart freigesprochen worden. Freude hatte zu Dokumentationszwecken auf ausländische Seiten verlinkt, die nach deutschem Recht beurteilt, volksverhetzende Inhalte aufweisen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm deshalb vorgeworfen, durch die Verlinkung mache er sich die Inhalte “zu eigen” und …

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Themen: Berichterstattung , Olg Stuttgart
Rechtsgebiet: Persönlichkeitsrecht

Erschienen 24. April 2006 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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