Wegen Subventionsbetrug auf der Anklagebank

Fast eine Viertel Million Euro an Fördermitteln hat sich eine Firma aus Marktheidenfeld in den Jahren 2001 und 2002 als zinsbefreites Darlehen von der Landesgewerbeanstalt (LGA) in Nürnberg auszahlen lassen. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass der Auszahlung der Fördergelder falsche Angaben zugrunde liegen. Das Würzburger Amtsgericht muss jetzt die Frage klären, wer für den Subventionsbetrug strafrechtlich verantwortlich ist.

Auf der Anklagebank sitzt die 56-jährige Senior-Chefin des Unternehmens. Sie hat als Geschäftsführerin der Firma vor acht Jahren die Anträge und Formulare unterzeichnet, die für die Auszahlung der Fördergelder maßgeblich waren. Dabei soll sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gewusst oder zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass zu viele Arbeitsstunden der Mitarbeiter, die mit dem geförderten Projekt beschäftigt waren, abgerechnet wurden. Urlaubs- und Krankheitstage sollen als Arbeitszeit verrechnet worden sein, um die Stundenzahl und damit die Fördersumme in die Höhe zu treiben.

Die Abweichungen können dazu führen, „dass die Zuwendungen für das Projekt komplett aufgehoben werden“, betonte ein maßgeblicher LGA-Mitarbeiter vor Gericht. Vor einer Entscheidung will die LGA offenbar den Ausgang des Strafverfahrens abwarten. Elf Zeugen hatte der Vorsitzende Jürgen Weber vor das Schöffengericht geladen, um Licht in die Subventionsaffäre zu bringen. Nur eine Zeugin belastete die Angeklagte: Ausgerechnet ihre Schwiegertochter, zum Zeitpunkt des Subventionsantrags in der Firma als „Juniorchefin“ bekannt. Sie und der Sohn der Angeklagten wollten die Firma damals offenbar gegen den Willen der Senior-Chefs übernehmen. Heute grüßen sich beide Generationen nicht einmal, wenn sie sich zufällig auf der Straße begegnen.

Der Sohn hatte sich vor acht Jahren offenbar in den Kopf gesetzt, das Marktheidenfelder Familienunternehmen zu einem „global player“ zu machen. Ein Unternehmenberater wurde eingeschaltet und ließ sich 250.000 Euro als Honorar bezahlen. Nach Auffassung eines Rechtsanwalts, der das Unternehmen seit vielen Jahren berät, der Hauptgrund für die schwierige finanzielle Situation zum Zeitpunkt der Subventionsanträge: „Ich frage mich, wie jemand selbst bei ordentlicher Beratung in drei Monaten 250.000 Euro verdienen kann. Die Firma konnte ihre Lieferanten nicht mehr pünktlich …

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Themen: Chefs , Geset

Erschienen 18. Mai 2009 auf http://www.woetzel-online.info/.

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