"Wegelagerer" ist keine Beleidigung

Nach einem Beschluss des Bayrischen Obersten Landesgerichts (BayObLg) erfüllt es nicht den Tatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB), einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle als "Wegelagerer" zu bezeichnen. Nach Auffassung des Gerichts gehört es "zum Kernbereich der Meinungsfreiheit, die Staatsgewalt ohne Furcht vor Sanktionen kritisieren zu dürfen". Auch sei die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten. Mehr zu diesem Fall weiß Beck-Online. ...

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Erschienen 3. Mai 2005 auf http://www.mindermeinung.de/.

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