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WEG nur begrenzt rechtsfähig

am 06.11.2007 von http://www.ra-haensch.de/php/wordpress

Dass die Wohnungseigentümergemeinschaft begrenzt rechtsfähig ist, hat der BGH bereits 2005 entschieden.
Diese beschränkte Rechtsfähigkeit umfasst aber nach Auffassung des LG Hannover (Beschluss vom 03.07.2007, Az. 3 T 35/07) nur Geschäfte zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Eigenes Grundeigentum kann die WEG dagegen nicht erwerben - meint das LG Hannover:

Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern ist nur rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt. Der Begriff der ordnungsgemäßen Verwaltung geht von einer Bewirtschaftung des bestehenden …

Vorher bei http://www.ra-haensch.de/php/wordpress (Rechtsanwalt Hänsch, Dresden)

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