Schutz vor Krankenhausinfektionen
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Der Gesundheitsausschuss des Bundestages befürwortete am 8. Juni 2011 mit den Stimmen der Fraktionen der Union und der FDP bei Enthaltung der Opposition einen entsprechenden und in Teilen geänderten Gesetzentwurf der Koalition (BTags-Drucks 17/5178). Er soll heute im Bundestag abschließend beraten werden ebenso wie Anträge der SPD-Fraktion (BTags-Drucks 17/4452) der Fraktion Die Linke (BTags-Drucks 17/4489) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BTags-Drucks 17/5203), die im Ausschuss abgelehnt wurden. Die SPD-Fraktion scheiterte zudem mit eigenen Änderungsanträgen zum Regierungsentwurf. Unter anderem wollten die Sozialdemokraten Eingangsscreenings von Risikopatienten gesetzlich verankern.
Im Gesetzentwurf der Koalition ist unter anderem vorgesehen:
eine Verpflichtung der Landesregierungen, die Krankenhaushygiene per Erlass von Rechtsverordnungen zu regeln. Dies sei notwendig, um krankenhaushygienische Erfordernisse und Kontrollmaßnahmen verstärkt durchzusetzen. Per Änderungsantrag stellten die Koalitionspartner klar, dass die Rechtsverordnungen der Länder bis zum 31. März 2012 zu erlassen sind. Außerdem sollen die Landesregierungen auch ermächtigt werden, die Leiter von Praxen für ambulante Operationen, Tageskliniken, Entbindungs- und Dialyseeinrichtungen zur Erstellung von Hygieneplänen zu verpflichten. Ferner wird die Bundesregierung verpflichtet, dem Bundestag bis zum 31. Dezember 2014 einen Evaluationsbericht zu den Neuregelungen vorzulegen.Laut Gesetzentwurf erkranken in Deutschland jährlich zirka 400.000 bis 600.000 Patienten an Krankenhausinfektionen, laut Schätzungen mit Todesfolge für zwischen 7.500 und 15.000 Patienten. Ein Teil der Infektionen und Todesfälle sei jedoch durch geeignete Präventionsmaßnahmen vermeidbar, heißt es im Entwurf.
Dieser sieht auch vor,
beim Robert-Koch-Institut eine neue Kommission einzurichten, die Empfehlungen zum fachgerechten Einsatz von Diagnostika und Antiinfektiva bei der Therapie resistenter Infektionserreger geben soll. Ferner wird der Vorlage zufolge in der vertragsärztlichen Versorgung eine Vergütungsregelung für die ambulante Ther… » Vollständiger ArtikelErschienen 9. Juni 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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