Wechselmodell bei der Kinderbetreuung

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.01.2010, 11 UF 251/09

Im Zuge der Trennung/Scheidung können die Eltern miteinander vereinbaren, dass sie ihre Kinder abwechselnd (z.B. im wöchentlichen Wechsel) betreuen. Dieses "Wechselmodell" kann sowohl Vor- als auch Nachteile bringen. Einerseits erleben die Kinder den Alltag mit jedem Elternteil. Andererseits sind die Kinder weder hier noch dort richtig zu Hause, so dass sie keine wirkliche Stabilität erfahren.

Im Fall hatten die Eltern ein solches Wechselmodell praktiziert. Die Mutter sah nun aber aufgrund des stetigen Wechsels zwischen den beiden Haushalten überwiegend Nachteile für die Kinder. Sie begehrte daher, dass die Kinder fortan bei ihr bleiben.

Das OLG gab ihr Recht. Das Wechselmodell sei nur dann mit dem Kindeswohl vereinbar, wenn zwischen den Eltern u.a. eine "konsensuale Kommunikation" möglich ist. Das Gericht sah bei den Eltern…

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Themen: Kinderbetreuung , Wechsel , Olg Koblenz , Wechselmodell Nachteile

Erschienen 22. Januar 2010 auf http://www.arbeit-familie.de/blog/.

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