Wechsel des Telefonanbieters nie mehr wider Willen - Musterbrief

Wechsel des Telefonanbieters nie mehr wider Willen Sachsens Verbraucherschützer halten Musterbrief bereit Seit Monaten beschweren sich Verbraucher darüber, dass ihr Telefonanschluss auf einen anderen Anbieter umgestellt wurde, obwohl sie dies gar nicht beauftragt hatten. Zumeist ging diesem Wechsel wider Willen ein unerwarteter Werbeanruf voraus, in dessen Verlauf sie bestenfalls der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt hatten, um das Angebot prüfen zu können. Doch dann wurden sie plötzlich von einem ihnen unbekannten Telefonunternehmen in einem Schreiben als neuer Kunde begrüßt und sahen sich mit einem angeblich telefonisch abgeschlossenen Vertrag konfrontiert. „Die Verbraucher haben praktisch keine Möglichkeit, um nachzuweisen, dass der Anbieterwechsel von ihnen am Telefon gar nicht in Auftrag gegeben wurde. Beweispflichtig ist zwar der Unternehmer, aber aus diesem angeblichen Vertrag wieder herauszukommen, bringt viel Ärger mit sich, kostet Zeit und Geld“, weiß Evelin Voß von der sächsischen Verbraucherzentrale. „Das alles kann man sich sparen, wenn man dem Netzbetreiber, bei welchem man seinen Telefonanschluss hat, schriftlich mitteilt, dass die Umstellung des Telefonanschlusses auf einen anderen Anbieter nur erfolgen darf, wenn man dieser Umstellung zuvor in einer eigenhändig unterschriebenen Willenserklärung zugestimmt hat.“ Lässt der Netzbetreiber dann trotzdem eine Umstellung auf einen anderen Anbieter zu, ve…

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Themen: Wechsel , Telefonanbieters

Erschienen 24. Januar 2007 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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