Weblogs und das neue Telemediengesetz

Das neue Telemediengesetz: Alle jammern, alle klagen; Abmahnwellen werden befürchtet. Doch ist das neue Telemediengesetz wirklich nur dazu da, Blogger an die Kette zu legen?

In einem aktuellen Webcam-Interview bei “akademie.de” erläutert Rechtsanwalt Jan A. Strunk, daß die Gleichstellung mit Journalisten für Blogger durchaus auch Vorteile mit sich bringen kann: So verschieben sich z.B. die Haftungsgrenzen für Blogger, die journalistisch arbeiten.

Auch können Betreiber von Weblogs dank des neuen Telemediengesetzes nun selbst einfacher gegen falsche Tatsachen oder Behauptungen vorgehen.

Im Interview erläutert Rechtsanwalt Jan A. Strunk, wie eine Gegendarstellung eingefordert wird und was zu tun ist, wenn sich der Beklagte weigert diese …

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Themen: Gesetzgebung , Weblogs , Rechtsanwalt , Rundfunk , Blogger , Journalisten , Gleichstellung
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 4. April 2007 auf http://www.kielanwalt.de.

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