Weblogs: Der feine Unterschied

Steht die Blogosphäre, diese Welt der Internettagebücher und -journaillen, vor dem Aus, weil ein Gericht die Haftung der Blogger für Kommentare von ihren Lesern anders definiert hat als in der Vergangenheit? Diese weitreichende Frage schließt sich an ein Urteil des Landgerichts Hamburg an (der Tagesspiegel berichtete).

Zur Erinnerung: Das Gericht hatte am Dienstag eine einstweilige Verfügung bestätigt, die die Firma Callactive am 3. September gegen den Berliner Journalisten Stefan Niggemeier erwirkt hatte. Darin wird dem Blogger verboten, eine – unbestritten heikle – Äußerung zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, die ein anonymer Internetnutzer am 12. August 2007 in einem Kommentar zu einem Beitrag über eine Call-in-Sendung auf MTV gemacht hat. Dabei hatte Niggemeier den Kommentar, der in der Nacht zu einem Sonntag um 3 Uhr 37 eingegeben wurde, bereits am gleichen Vormittag um 11 Uhr gelöscht. Dem Gericht genügte das nicht. Der Blogger müsse die Kommentare vor der Veröffentlichung kontrollieren, vor allem bei ohnehin brisanten Themen, so seine Einschätzung. (…)

Quelle: Tagesspiegel vom 08.12.2007

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Themen: Stefan Niggemeier , Hamburg , Blawgs , Vergangenheit

Erschienen 8. Dezember 2007 auf http://log.handakte.de/.

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