Web-Pornos - ein Kündigungsgrund?
am 31.03.2006 von Handakte WebLAWg
Während der Arbeitszeit, wenn es in der Nachtschicht etwas ruhiger zuging, nutzte Herr F. den betrieblichen Internetzugang privat, obwohl sein Arbeitgeber den privaten Gebrauch des Internetzugangs verboten hatte.
Die Seiten, auf denen Herr F. surfte, hatten zudem häufig erotischen und manchmal auch pornografischen Inhalt. Der Arbeitgeber kündigte fristlos. Herr F. klagte dagegen – er war der Auffassung, dass er vor einer fristlosen Kündigung …
Geheimer Kündigungsgrund
Handakte WebLAWg / Herr G. war wiederholt unentschuldigt von der Arbeit ferngeblieben. Sein Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin und erwähnte die häufigen Fehlzeiten im Arbeitszeugnis des Sachbearbeiters. Das wollte sich Herr G. nicht bieten lassen und verklagte den…
Arbeitsrecht: Surfen im Internet als Kündigungsgrund
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Surfen im Internet (auch während der Arbeitszeit) wird vielfach als Kavaliersdelikt oder sogar sozial adäquat angesehen. Diese Auffassung wurde bis vor etwa zwei Jahren durch die Arbeits- und Landesarbeitsgerichte weitgehend unterstützt. Nach ihre…
BAG: Fristlose Kündigung wegen privater Internet-Nutzung während der Arbeitszeit
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Das gilt…
Verhaltensbedingte Kündigung für Internet-Nutzung während der Arbeitszeit - ohne Abmahnung
andreas-buschmann.net / Wann rechtfertigt das Surfen im Internet während der Arbeitszeit die verhaltensbedingte Kündigung? Dies war vor allem unklar, wenn der Arbeitgeber im Betrieb keine ausdrücklichen Regeln zur privaten Internet-Nutzung aufgestellt hat. Da…
Ein bisschen Erotik rechtfertigt keine Kündigung,
Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag / Ein Mitarbeiter darf nur bei ausschweifender Nutzung des dienstlichen Computers zu privaten Zwecken fristlos entlassen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Urteil entschieden.In allen anderen Fällen müsse…
Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit
kielanwalt.de / Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Juli 2005 (Az.: 2 AZR 581/04): Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit…
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Was darf der Arbeitnehmer, wenn es keine Regelung im Betrieb gibt?
JuracityBlog / Obwohl viele Arbeitgeber mittlerweile dazu übergegangen sind, die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ausdrücklich zu regeln (blog.juracity berichtete), gibt es nach wie vor Betriebe, in denen keine ausdrückliche Regelung zur Inter…
Kündigung wegen Internet- und Computernutzung
Law-Blog / In der Rechtsprechung taucht immer wieder die Frage auf, ob die Privatnutzung des zur dienstlichen Nutzung überlassenen Computers und des Internets einen Kündigungsgrund darstellen kann. Soweit die Privatnutzung vom Arbeitgeber ausdrü…
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