Web.de Clubmitgliedschaft als Geschenk "verpackt" ist unzulässig
Die kostenlose "Premuim Funktion" für besonders treue Kunden ist nach Ansicht des Gerichts kein Geschenk, sondern eine irreführende Blickfangwerbung. OLG Koblenz vom 18.03.2009 - Az.: 4 U 1173/08 1. "Mal schnell e-mails abrufen, dass wollte ich noch machen." Oftmals sind das auch meine Gedanken, wenn ich vor dem Rechner sitze. Man geht auf die Seite von web.de, loggt sich ein und normalerweise öffnet sich das Fenster, das einem zeigt, wieviel mails noch zu bearbeiten sind. Es gibt die Kategorie "Freunde und Bekannte", "Unbekannt" und "Spam". Der Filter bei web.de funktioniert ganz gut. Aber in bestimmten Abständen kommt nicht dieses einem bekannte Fenster nach dem einloggen, sondern für besonders treue Kunden (wann immer dieses Kriterium erreicht ist) ein etwas anderes. Es kommt ein Fenster mit der großen Überschrift "Dankeschön!" Danach wird mir als Kunden ein Geschenk angeboten, was man mit einem kleinen Klick auf das Feld "Geschenk auspacken" abholen kann. Doch was passiert dann? Das "Geschenk" ist eine dreimonatige Premium Mitgliedschaft, die einem erweiterte E-mail-Funktionen ermöglicht, wie zum Beispiel unbegrenzten Speicherplatz im Internet. Mit dem Klick auf "Geschenk auspacken" sind die Funktionen auch so gut wie aktiviert und das Geschenk ist angenommen. Doch aufgepasst. Lediglich ein kleines Sternchen weißt auf weitere Folgen hin. Dieses klärt den User erst auf, dass es sich bei dem Geschenk um einen Vertrag über eine Club-Mitgliedschaft handelt, die sich bei Nichtkündigung innerhalb von drei Monaten um ein Jahr verlängert. Nach Ablauf der drei kostenlosen Monate, kostet die Mitgliedschaft dann 5 € im Monat. 2. Dies sahen die Koblenzer Richter am OLG im Urteil vom 18.03.2009 - Az.: 4 U 1173/08 nicht mehr als Geschenk an, sondern als irreführende Blickfagwerbung. In der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband heißt es dazu: "Tatsächlich werde dem Kunden gar keine Vergünstigung gewährt. Es handele sich lediglich um eine Art Probeabonnement, dem sich nahtlos ein kostenpflichtiges Abonnement anschließe, sofern der Kunde nicht rechtzeitig kündige. Der kleine und unauffällig platzierte Sternchenhinweis könne dagegen leicht überlesen werden und reiche daher nicht aus, um eine Irreführung zu vermeiden." 3. Das Gericht wies eine weitere von der Verbraucherzentrale bemängelte Vorgehensweise von web.de allerdings ab. Es ist nach Aussage des Ger…
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Erschienen 27. Mai 2009 auf http://www.drbuecker.de.
(Un-)Zulässige Geschenkwerbung
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