We like Facebook – ein Update zur Debatte um Like-Buttons

Nachdem das ULD seine Pressemitteilung mitsamt dem zugehörigen Arbeitspapier veröffentlichte, weht vom Norden her eine kühle Datenschutzbrise durch das gesamte Bundesgebiet, deren Ausläufer sogar das südliche Bayern erreichen

Reaktionen weiterer Datenschutzbeauftragter

Mittlerweile hat sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachen öffentlich der Ansicht des nördlichen Nachbarn angeschlossen Auf seiner Homepage veröffentlichte er „Informationen für Webseitenanbieter mit Sitz in Niedersachen“, in denen er auf die datenschutzrechtlichen Verstöße hinweist, die sich „allein aus der Verwendung eines Facebook Like-It-Buttons“ auf der Anbieterwebseite ergeben können. Gleichzeitig betont der niedersächsische Landesbeauftragte, dass nicht Ziel des Datenschutzes ist, Social PlugIns generell zu verbieten, jedoch appelliert er an die Beachtung des Grundsatzes der Datensparsamkeit und der Verantwortung der Webseitenbetreiber, die für eine Entfernung sprechen.

Ähnliche Töne sind auch aus den von Niedersachen eingeschlossenen Staatstaaten zu vernehmen. So äußerte sich die Datenschutzbeauftragte des Landes Bremen in einem Interview mit Radio Bremen, dass sie sich „wünschen“ würde, „dass Bremen bei sozialen Netzwerk Facebook aussteigt“ oder alternative technische Lösungen gesucht werden, die den Verbleib mit dem Datenschutz konform machen. Konkrete Handlungsanweisungen an die Webseitenbetreiber wurden aber nicht veröffentlicht, vielmehr soll das weitere Vorgehen erst nach einer Analyse mit der Bremer Finanzbehörde erfolgen und anschließend bekannt gegeben werden.

Auch Hamburgs Datenschutzbeauftragter erklärte gegenüber der “Welt”, dass er empfiehlt, von offiziellen Webseiten wie hamburg.de sowie von den Hamburger Senatswebseiten entsprechende Social-Network-PlugIns zu entfernen. „Von den öffentlichen Stellen erwartet man die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften“, so der Datenschutzbeauftragte. Ganz anschließen will sich der Hamburger Datenschutzbeauftragte den Vorreitern aus Schleswig-Holstein, die in jedem Fall einen datenschutzrechtlichen Verstoß in der Funktion solcher Symbole sehen, scheinbar nicht. Die Herausnahme der Buttons soll erst einmal so lange andauern, wie die datenschutzrechtliche Konstellation nicht geklärt ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist ein entsprechendes Facebook,und Twitter-PlugIn auf der Homepage des offiziellen hamburg.de Portals weiterhin vorhanden.

Auch Abseits des kühlen Nordens schließen sich weitere Landesdatenschutzbeauftragte einer Entfernung von entsprechenden Fanpages staatlicher Stellen auf Facebook sowie der Like-It-Buttons, an. Bereits kurz nach der Bekanntgabe der Ergebnisse des ULD veröffentlichte der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz eine Pressemitteilung, in der er sich der Ansicht des ULD anschließt, wonach bestimmte Funktionen von Facebook gegen geltendes Datenschutzrecht nach de…

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Themen: Bayern , Datenschutz , Tmg , Hamburg , Bdsg , Radio Bremen , Uld , Weichert , Interactive Entertainment , Facebook , Legal Know-how , Like-button

Erschienen 5. September 2011 auf http://spielerecht.de.

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