Baurechts-Report 02/12 - Eine Frist zur Nacherfüllung kann entbehrlich sein
Baurecht Forum | 9. Februar 2012 — Wählt der Unternehmer eine Nachbesserungsmethode, die zu größeren Schäden an der Bauleistung als erforderlich führt, ist der …
Wählt ein Unternehmer, der nach einem Wasserschaden in einem Gebäude damit beauftragt ist, den Fußbodenaufbau zu trocknen, und zu diesem Zweck den Fliesenbelag öffnen muss, eine Trocknungsmethode, die zu größeren Schäden am Gebäude als erforderlich führt, ist der Schadensersatzanspruch des Bestellers nicht davon abhängig, dass er dem Unternehmer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat.
Handelt es sich um die Verletzung einer Schutzpflicht im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB, folgt der Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB. Er setzt eine Fristsetzung nach § 281 Abs. 1 BGB nicht voraus und steht dem Besteller ohne weiteres zu.
Geht man davon aus, dass es sich um die Verletzung einer Leistungspflicht handelt und das von dem Unternehmer geschuldete Werk mangelhaft war, scheitert der Schadensersatzanspruch des Bestellers nicht daran, dass eine Frist zur Mängelbeseitigung nicht gesetzt worden ist. Denn eine solche Fristsetzung war entbehrlich, weil der geltend gemachte Schaden durch eine Nacherfüllung nicht mehr beseitigt werden konnte.
Der Unternehmer war von der Besteller beauftragt worden, den Fußboden in den von dem Wasserschaden betroffenen Bädern zu trocknen. Die Durchführung der Trocknung, das Zu- und Abführen von Luft im Fußbodenbereich, setzte dabei zwingend voraus, dass der Fliesenbelag geöffnet wurde. Diese vom Unternehmer vorzunehmenden Eingriffe in die Bausubstanz waren unvermeidlich. Besondere Vereinbarungen über die Art dieser Eingriffe hatten die Parteien nicht getroffen. Der Unternehmer schuldete daher nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen eine Maßnahme, die einerseits für eine effiziente Trocknung geeignet war und die andererseits möglichst geringe Eingriffe in die Bausubstanz erforderte. Diese schonendste Maßnahme hätte hier darin bestanden, in den Bädern in jeder Ecke die Bodenfliesen zu durchbohren. Die vom Unternehmer gewählte und ausgeführte Methode führte demgegenüber zu größeren Schäden, insbesondere zu der Durchtrennung der Feuchtigkeitsschutzfolie.
Der Schaden, den der Besteller durch diese Vorgehensweise des Unternehmers erlitten hat, kann durch eine Nacherfüllung nicht mehr beseitigt werden. Die Pflichtverletzung des Unternehmers besteht in der Wahl eine…
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. Januar 2012 auf http://www.rechtslupe.de.
Baurecht Forum | 9. Februar 2012 — Wählt der Unternehmer eine Nachbesserungsmethode, die zu größeren Schäden an der Bauleistung als erforderlich führt, ist der …
MEDIEN INTERNET und RECHT | 11. Juni 2010 — 1. Für eine Leistungsaufforderung im Sinne des § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB reicht grundsätzlich die Aufforderung, die vertragliche Lei…
DLA Piper Technology and Sourcing Blog | 15. September 2009 — Entstehen dem Käufer Schäden aus der Lieferung einer mangelhaften Sache wie Nutzungsausfallschäden, kann er diese nach Ansicht …
Rechtsanwalt News | 30. Juli 2009 — Wann ist eine Wartung fehlerhaft durchgeführt? Mit Urteil vom 23. Juli 2009 - VII ZR 164/08 hat der BGH hier zum Spannungsverhä…
Rechtslupe | 16. April 2012 — Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer entgeltlich die Reparatur solcher Leistungen in Auftrag gegeben, die dieser bereits erbr…
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 17. Juni 2009 — Ist eine Werkleistung mangelhaft, kann der Auftraggeber (= Besteller im Juristendeutsch) dem Auftragnehmer (= Unternehmer) eine…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 12. Juni 2011 — Wenn im Rahmen eines Werkvertrages Mängel auftreten, regelt §635 BGB, dass der Unternehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitig…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 12. Juni 2011 — Wenn im Rahmen eines Werkvertrages Mängel auftreten, regelt §635 BGB, dass der Unternehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitig…
Blickpunkt Recht & Steuern | 6. Dezember 2006 — Schließt ein Unternehmer mit einem anderen Unternehmer einen Kaufvertrag über den Bezug von Werbegeschenken, ist der Unternehme…
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 1. März 2010 — Manch Unternehmer mag sich denken, dass Verbraucher die Ware schon behalten werden, wenn sie diese erst einmal erhalten haben; die…