Von der Leyen: Fünf Euro mehr sind mein letztes Wort
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Berlin (Reuters) - Wenn es nach der Bundesregierung geht, sollen Hartz-IV-Empfänger zwölf Liter Bier im Monat durch preiswertes Mineralwasser aus dem Discounter ersetzen.
Dafür hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) in ihrem am Sonntagabend verbreiteten Gesetzentwurf zur Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze 2,99 Euro im Monat veranschlagt. Alkohol zählt nicht mehr zum Existenzminimum. Alkohol sei ein "gesundheitsgefährdendes Genussgift" und gehöre daher nicht zum Grundbedarf, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Das Ministerium weiß aber gar nicht, wie viel Bier ein Langzeitarbeitsloser trinkt. Es hat nur akribisch gerechnet. Das Statistische Bundesamt hat per Stichprobe im Jahr 2008 ermittelt, dass Geringverdiener monatlich im Durchschnitt 8,11 Euro für alkoholische Getränke ausgeben. Davon entfielen - so die Gesetzesbegründung - "rechnerisch 11,35 Prozent auf Spirituosen, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht dem Zweck der Flüssigkeitsaufnahme dienen". Es blieben also von den 8,11 Euro noch 7,19 Euro. Dafür ließen sich "etwa zwölf Liter preiswertes Bier kaufen", haben die Beamten ausgerechnet.
Auf diese Weise kommt das Ministerium zu dem Schluss, dass Hartz-IV-Bezieher diese Menge durch alkoholfreie Getränke ersetzen müssten. "Ausgehend von zwölf Litern Flüssigkeitsbedarf ergibt sich das maximal durch alkoholfreie Getränke zu substituierende Flüssigkeitsvolumen", heißt es im Gesetzentwurf. Wenn man für Mineralwasser die Preise der Discounter zugrundelege, könne man zwölf Liter Wasser für 1,52 Euro kaufen. Bei den im künftigen Monatssatz von 364 Euro berücksichtigten 2,99 Euro "ist also bei preisbewusstem Einkauf durchaus Spielraum für Saft oder andere alkoholfreie Getränke".
Erschienen 27. September 2010 bei http://www.reuters.com.
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