zoom: Nackte Tatsachen im ZDF
kLAWtext | 16. Juni 2011 — Derzeit wird laut über die gestrige Sendung von ZDFzoom gelästert berichtet, in der es um Datenschutz ging. "Hilfe, ich bin nackt"…
Je mehr ich mit den Themen Urheberrecht und Datenschutz in ihrer derzeitigen Ausprägung beschäftige, desto mehr komme ich zum Schluss, dass zwar für mich als Juristen diese rechtlichen Regelungen nachvollziehbar, in großen Teilen sogar sinnvoll sind. Dass aber auf der anderen Seite ich das dem Bürger auf der Straße nicht mehr vermitteln kann - einfach weil der rechtliche Rahmen nicht mehr auf das passt, was da tatsächlich (vor allen Dingen im Internet) passiert. 1. Datenschutz Schon vor Jahren habe ich mich als Datenschutzbeauftragter damit beschäftigt, wie ich das Thema anderen - nämlich Mitarbeitern, Vorgesetzten und Kunden - näher bringen könnte. Und ich stieß immer wieder auf dieselbe Reaktion: "Datenschutz? Interessiert mich nicht!" Warum ist das so? Denn ich habe auch immer wieder festgestellt, dass dann, wenn das Kind mal in den Brunnen gefallen war, von denselben Leuten laut nach Abhilfe, laut nach Datenschutz gerufen wurde. "Wie, da schickt mir einfach einer eine Werbe-E-Mail? Woher hat der denn meine Adresse? Das kann doch nicht sein!" Worin liegt der Grund für die fehlende Akzeptanz, habe ich mich gefragt. Die Antwort gefunden habe ich im BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) selbst, das schon früher mehr als kompliziert zu lesen und noch komplizierter in die Tat umzusetzen war. Daran hat sich bis heute leider nichts geändert, vielmehr ist es immer nur noch schlimmer geworden. Wer es nicht glaubt, soll sich einfach mal, sagen wir: § 28 BDSG durchlesen. Regeln, Ausnahmen, Ausnahmen der Ausnahmen und noch so manche Sonderfälle. Und das in einer Zeit, in der quasi jedermann irgendwo Daten elektronisch speichert und verarbeitet, in einer Zeit also, in der dieser Jedermann zur Beachtung der Pflichten aus diesem § 28 BDSG und aus den weiteren geschätzt 60 Paragraphen des Gesetzes verpflichtet ist. Daher sollte es eigentlich auch jedermann möglich sein, die Regeln zu befolgen. Doch dazu muss man sie erst einmal verstehen - und das fällt selbst gestandenen Juristen immer schwerer. Was soll also der Jedermann davon halten? Er wird sich sagen: Das ist so kompliziert, das geht so sehr am eigentlichen Bedarf vorbei - das wende ich einfach nicht an. Bestes aktuelles Beispiel: Die Cookie-Richtlinie, die ich hier schon mal genauer unter die Lupe genommen habe. Die SPD hat das jetzt in einen Gesetzentwurf formuliert - und hierbei wieder eine Chance vertan. Anstatt zu regeln, wann eine Einwilligung in das Speichern eines Cookies vorliegt (beispielsweise dann, wenn der Browser des Nutzers so eingestellt ist, dass Cookies zugelassen sind), heißt es nur lapidar: "Die Speicherung von Daten im Endgerät des Nutzers und der Zugriff auf Daten, die im Endgerät des Nutzers gespeichert sind, sind nur zulässig, wenn der Nutzer darüber entsprechend Absatz 1 unterrichtet worden ist und er hierin eingewilligt hat." Nähme man diesen Satz ernst, müsste man den Nutzer über z.B. Pop-Ups aufklären (die allerdings auch nur dann funktionieren, wenn der Nutzer für die bet…
» Vollständiger ArtikelErschienen 25. Januar 2012 auf http://klawtext.blogspot.com/.
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kLAWtext | 3. Mai 2012 — Videoüberwachung. Ein alltägliches Thema, das leider von nur wenigen wahrgenommen wird. Skandale und Skandälchen bringen immer mal…
Datenschutzbeauftragter | 19. April 2011 — Die Zeiten für den Datenschutz waren schon mal besser. Auf der einen Seite sei er zu lasch und biete keinen wirklichen Schutz…
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