Was tun in der Wartezeit?

Vor dem Referendariat steht erst mal die Wartezeit an. Je nach Bundesland und OLG-Bezirk kann die schon mal relativ lang dauern. Nach der großen Freude über das bestandene 1. Examen fällt man bald in ein ziemlich tiefes Loch und denkt sich meist nach 2 - 3 Monaten, dass immer nur den ganzen Tag im Park/Biergarten/H&M/Urlaub rumhängen doch irgendwie ein wenig langweilig und vor allem ziemlich teuer wird. Daher fragt man sich, wie man seine Wartezeit nutzen kann. Und es wird weitergelernt Viele wollen die Wartezeit nutzen, um sich schon mal auf das Referendariat vorzubereiten. Ich halte das für relativ wenig sinnvoll. Das materielle Recht ist im zweiten Examen zwar extrem wichtig, aber schon irgendwie ein bisschen anders als im ersten Examen. Man kann daher m.E. nur äußerst schlecht materielles Recht mit Skripten fürs 1. Examen lernen. Prozessrecht kann man sich m.E. gerne mal anschauen, aber auch da liegt nicht unbedingt der Schwerpunkt im zweiten Examen. Die ganzen praktischen Kniffe, die man im Ref. lernt, kann man eh nicht vorlernen. Das muss man “by doing” lernen. Jeder mag das anders sehen, aber ich halte Lernen in der Wartezeit zumindest für nicht sehr effizient. Geldverdienen ist auch ganz nett Viele wollen oder müssen in der Wartezeit Geld verdienen und sind auf der Suche nach einem Job. An erster Stelle stehen natürlich Jobs bei Kanzleien. Falls man einen Job in einer Kanzlei erwischt, der dann auch noch irgendwas mit Jura zu tun hat, halte ich das für die beste Vorbereitung fürs Referendariat: Man sieht schon mal “echte” Akten, kann darin ein wenig rumblättern, weiß wie so eine Akte aufgebaut ist, wie eine Klage aussieht usw. Vielleicht darf man auch mal eine Klagebegründung schreiben und kriegt diese dann nachher von seinem Chef um die Ohren gehauen mit dem Kommentar “Das sollte eine Klagebegründung und keine Dissertation werden!” Natürlich ist es schwer, an einen Kanzleijob zu kommen: sie sind heiß begehrt. Ich musste auch feststellen, dass viele Juristen mit 1. Examen eine total falsche Vorstellung von ihrem Stundenlohn haben. Mehr als 9 - 10 Euro sind (oftmals) einfach nicht drin! Und ich finde auch ein bisschen zu recht. In der Regel ist man einem Anwalt keine sooooo große Hilfe. Man kann den Nebenjob beim Anwalt schon ein wenig als großzügige Karriereförderung des Anwaltes sehen. Und die Tätigkeiten, die einem Anwalt helfen, sind nun mal einfach keine rein juristischen Tätigkeiten, sondern Büroaushilfetätigkeiten. Dafür darf man m.E. aber auch keinen Stundenlohn von 16 Euro erwarten. Praktikum Wenn man es sich finanziell leisten kann, würde ich prinzipiell auch nicht davor zurückschrecken, ein langes Praktikum …

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Themen: Biergarten

Erschienen 9. Mai 2008 auf http://www.rechtseinblicke.de.

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