Was will die Staatsanwaltschaft eigentlich?

Nun erhalte ich zum wiederholten Male innerhalb weniger Wochen ein Schreiben der Vollstreckungsabteilung einer Staatsanwaltschaft mit dem vielsagenden Text: Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, anliegendes Schriftstück wird Ihnen zur Kenntnisnahme übersandt. Mit freundlichen Grüßen Auf Anordnung Die Anlage besteht aus einer rechtskräftigen Entscheidung, durch die die Mandantschaft zur Zahlung eines Geldbetrages verdonnert wird. Ich nehme das ja gerne zur Kenntnis. Könnte man die Botschaft nicht langsam im Klartext niederschreiben, dass ich sie auch verstehe. Die Entscheidung ist rechtskräftig; die Staatsanwaltschaft ist also ebenfalls einverstanden; dann schreibt das doch bitte. Der Mandant wurde zu einer Zahlung verdonnert, die Vollstreckungsabteilung erwartet demnächst einen Zahlungseingang. Ist es denn unzumutbar zu schreiben: Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, anliegendem Schrifts…

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Themen: Konto , Lok , Bad Bank , Stilfragen IM Amtsverkehr

Erschienen 3. Juli 2009 auf http://philorama.blogspot.com.

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