Neutralität in der Mediation
Recht & Mediation | 19. September 2009 — Die Neutralität/Allparteilichkeit des Mediators ist einer der Kernpunkte der Mediation. Dies bedeutet, dass der Mediator inhalt…
Der Titel “Mediator” ist gesetzlich nicht geschützt, d.h. jeder kann sich MediatorIn nennen ohne eine Ausbildung zu haben. Lesen Sie hier, was Sie bei der Wahl eines Mediators beachten sollten.
1. Informieren Sie sich auf der Webseite des Mediators/der Mediatorin oder telefonisch über seine/ihre Tätigkeitsbereiche, Grundberuf, die Möglichkeit einer Covision, Zertifikate und der absolvierten Ausbildung.
2. Ein Mediator sollte eine umfangreiche und praxisnahe Ausbildung absolviert haben. Verschiedene anerkannte Institute erteilen hierzu Zertifikate, welche an bestimmte Voraussetzungen anknüpfen und einen bestimmten Ausbildungsstandard gewährleisten (zb. Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation BAFM). Ein staatliches Zertifikat gibt es in Deutschland bislang nicht.
3. Ein guter Mediator sollte seine Erfahrungen regelmäßig in einer Gruppe reflektieren und Supervisionen besuchen, damit eine Weiterbildung und Kontrolle der eigenen Tätigkeit gewährleistet ist.
4. Überlegen Sie ob Sie nicht einen anwaltlichen Mediator beauftragen wollen. Ein Anwalt darf sich aus berufsrechtlichen Gründen nur Mediator nennen, wenn er eine geeignete Ausbildung nachweisen kann. Der anwaltliche Mediator ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei ihm ist ist die Vertraulichkeit der Mediation sichergestellt. Nur der anwaltliche Mediator darf die Medianten selbst rechtlich beraten und am Ende rechtsgültige Verträge nach den Vorstellungen der Beteiligten entwickeln und zur Unterzeichnung vorbereiten.
Nur der anwaltliche Mediator ist gesetzlich verpflichtet eine berufliche Haftpflichtversicherung abzuschließen. Da der Mediator für selbstverschuldete Schäden persönlich haftet, wird durch den Versicherungsschutz sichergestellt, dass evtl. verursachte Schäden auch ersetzt werden.
Die zuständige Rechtsanwaltskammer überprüft bei anwaltlichen Mediatoren die Einhaltung der beruflichen Pflichten. Bei Beschwerden kann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden.
5. Eine sinnvolle Variante der Mediation ist die Covision. Hier arbeiten 2 Mediatoren in der Regel aus verschiedenen Berufszweigen interdisziplinär (z.B. ein Jurist & ein Psychologe) zusammen und können so die jeweiligen Erfahrungen aus ihrem Grundberuf einbringen. Dies kann gerade bei umfangreicheren Konflikten sehr förderlich sein.
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Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation, Mediator/inn/en,Mediation in internationalen Kindschaftskonflikten, Ausbildung, Regionalgruppen, Aktivit�ten