Kündigungsschutz für den Geschäftsführer einer GmbH
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 31. Mai 2010 — Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte am 10.05.2010 die Frage zu beantworten, ob zugunsten des Geschäftsf …
Aus BGH, Urteil v. 09. Juli 2007, Az. II ZR 30/06:
Die vom Landgericht angeordnete Beweisaufnahme zur Krisensituation der Schuldnerin ist daran gescheitert, dass der Kläger dem Sachverständigen die in seinem Besitz befindlichen Unterlagen über die finanzielle Situation der Insolvenzschuldnerin im Umfang von 44 Ordnern auf dessen mehrfache Aufforderung hin nicht zur Verfügung gestellt hat.
Damit hat sich der Insolvenzverwalter einen hübschen Anspruch gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gem. § 135 InsO i.V.m. §§ 32a, 32b GmbHG durch die Lappen gehen lassen, denn er war beweisbelastet dafür, daß die Gesellschaft sich zum Zeitpunkt einer Zahlung, die den Gesellschafter-Geschäftsführer von seiner gesamtschuldnerischen Mithaftung ggü. einem Dritten befreite, in einer Krise i.S.d. § 32a Abs. 1 GmbHG befunden hat.
Der Hauptantrag war damit schon in der ersten Instanz futsch. Den Hilfsantrag kassierte der BGH dann auch noch:
Der Gesellschafter-Geschäftsführer hatte ggü. einer Krankenkasse ein konstitutives Schuldanerkenntnis gemäß § 781 BGB wegen rückständiger Sozialversicherungsbeiträge abgegeben. Damit bestand zwischen ihm und der Gesellschaft ein Gesamtschuldverhältnis gem. § 421 BGB. Nachdem die GmbH die Sozialversicherungsbeiträge geleistet hatte und das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, wollte der Insolvenzverwalter den Gesellschafter-Geschäftsführer über § 426 BGB zur Kasse bitten.
Dem wollte der BGH nicht folgen. Der Ausgleichspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers stünde § 426 Abs. 1 S. 1 HS 2 BGB entgegen. Zwischen den Gesamtschuldnern sei “etwas anderes bestimmt”. Hätte nämlich der Gesellschafter-Geschäftsführer an die Krankenkasse gezahlt, hätte ihm die Gesellschaft aufgrund obiger Vorschrift den gesamten Betrag erstatten müssen. Schuldnerin der Sozialversicherungsbeiträge ist allein die Arbeitgeberin/GmbH. Im Innenverhältnis besteht keine Verpflichtung des Gesellschafter-Geschäftsführers zur Befreiung der GmbH von der Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.
Daraus folgt umgekehrt, dass wegen der im Innenverhältnis allein die Schuldnerin treffenden Pflicht zur Zahlung von Sozialabgaben diese keinen Ausgleichsanspruch gegen den Beklagten hat, wenn sie, wie geschehen, ihrer Zahlungsverpflichtung gegenüber der Innungskrankenkasse nachgekommen ist.
Hätte der Verwalter mal lieber die 44 Ordner rausgerückt…
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 9. August 2007 auf http://www.juragebirge.de.
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 31. Mai 2010 — Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte am 10.05.2010 die Frage zu beantworten, ob zugunsten des Geschäftsf …
Rechtslupe | 30. Juni 2010 — § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG setzt für den Leistungsaustausch einen unmittelbaren, nicht aber einen inneren (synallagmatischen) Zusa…
Rechtsanwalt News | 30. Juni 2010 — Ich hatte mich schon auf ein schnelles Versäumnisurteil vor dem Landgericht eingestellt, da die Gegenseite nichts erwidert ha…
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 23. Juni 2006 — Kaufmännische Unterlagen der GmbH müssen gem. § 257 Abs. 4 HGB 10 Jahre aufbewahrt werden. Dies gilt auch für Unterlagen, die b…
Blickpunkt Recht & Steuern | 31. März 2006 — Ein an einer GmbH beteiligter stiller Gesellschafter ist, wie der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil noch…
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 10. März 2009 — Gundsätzlich werden Beschlüsse der Gesellschafter einer GmbH nach § 48 Abs.1 GmbHG in Versammlungen gefasst. Jedoch eröffnet § 48 …
InsoBlog.de | 7. September 2007 — Ein Insolvenzverwalter nimmt einen GmbH-Gesellschafter auf Zahlung der Stammeinlage in Anspruch. Die Zahlung liegt mehr als 10 …
Blickpunkt Recht & Steuern | 16. April 2008 — Für die Frage, ob im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 US…
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 20. Februar 2009 — Das Wettbewerbsverbot ist Ausfluss der Treuepflicht der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft. Bei der GbR leitet sich da…
InsoBlog.de | 15. September 2007 — Der Insolvenzverwalter musste aus dem Gesellschaftsvermögen an die Bank absondern. Die Gesellschafter der GmbH & Co, KG hat…