Was sind meine Rechte bei 0190- Nummern?
am 21.09.2005 von http://www.kanzlei-sieling.de/weblog/
Zusammen mit der Telefonrechnung erhält man auch die Abrechnung der Mehrwertdienstenummern. Als Kunde kann ich bei Einwendungen gegen die Rechnung die Rechte nach § 16 TKV gegenüber dem jeweiligen Anbieter ausüben.
Der Kunde kann zum Einen eine detaillierte Rechnung mit Einzelverbindungsnachweis verlangen.
Andererseits ist der Telekommunikationsanbieter auf Verlangen zur Durchführung einer technischen Prüfung hinsichtlich der Richtigkeit der in Rechnung gestellten Verbindungen verpflichtet und muss den Prüfbericht anschließend vorlegen.
Wird der Prüfbericht nicht vorgelegt, kann die Zahlung verweigert werden.
Aber auch wenn ein Prüfbericht vorgelegt wird, muss er gewisse Voraussetzungen, wie z.B. die Zertifizierung der Gebührenerfassungsanlage erfüllen. Zudem muss der Prüfbericht zeitnah erstellt …
AG Cochem: Technische Nachprüfung bei Telefonrechnung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Cochem (Urt. v. 21.12.2004 - Az.: 2 C 449/04) hatte zu beurteilen, ob ein Telefonkunde auch nach Ablauf von 2 Jahren berechtigt ist, den technischen Prüfbericht nach § 16 TKV zu verlangen.Die Klägerin, eine Netz-Betreiberin im Mobilfunk-Ber…
WAS TELKOS ÄRGERT
LawBlog / Telefonkunden können bei zweifelhaften Rechnungen Zahlung verweigern, wenn der Anbieter keinen Prüfbericht vorlegt. heise online berichtet über verschiedene Gerichtsurteile, die sich auf § 16 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)…
VGH - Kürzung der Verrechnungssätze entgegen der BGH-Rechtsprechung
Unfall - Blog / Oft wurde in diesem Blog bereits darüber berichtet, dass die Versicherungswirtschaft der Ansicht ist, die Stundenverrechnungssätze könnten bei fiktiver Abrechnung gekürzt werden. Nun scheint es auch die Geschädigten zu treff…
Richtiges Vorgehen bei verdächtig hohen Telefonrechnungen
Olpe und Recht / Wenn sich der Kunde eines Telekommunikationsdienstleisters eine verdächtig hohe Rechnung erhält, kann er sich hierüber beim Anbieter beschweren. Der Anbieter ist gemäß § 16 Abs. 3 TKV verpflichtet, seine technischen Einrichtungen zu überpr…
EBK-RS 05/2 Prüfbericht: Anpassung an Eigenmittelausweis Basel II
Blawg von David Vasella / Die EBK hat ihr RS 05/2 Prüfbericht an den Eigenmittelausweis Basel II angepasst. Die Anwendung des RS ist für Banken und Effektenhändler per 31. März 2008 zwingend.Die Anpassungen betreffen das Kennzahlensystem im Anhang 3. Gleichzeitig wurden d…
AG Tostedt: Keine Telefonvertrags-Vergütung bei fehlendem Prüfprotokoll
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Tostedt (Urt. v. 07.07.2006 - Az.: 3 C 399/05) hat entschieden, dass ein Telefon-Anbieter nur dann einen Vergütungsanspruch hat, wenn er auch den nach § 16 Abs.3 TKV erforderlichen Prüfbericht vorlegt.Tut er dies nicht, so besteht kein Ansp…
AG Tostedt: Bei Mehrwertdiensten Hinzuziehung eines spezialisierten Anwalts erstattungsfähig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Tostedt hatte vor kurzem entschieden, dass ein Telefon-Anbieter nur dann einen Vergütungsanspruch hat, wenn er auch den nach § 16 Abs.3 TKV erforderlichen Prüfbericht vorlegt, vgl. die Kanzlei-Infos v. 18.07.2006.Nun hatte das Gericht im Ra…
