"Was sind Deine Rechte?"

Aus dem Vernehmungsprotokoll mir z.Zt. vorliegender Akten ergibt sich, dass die Polizeibeamten den 19-jährigen Beschuldigten im Auto gemäß §§ 136, 163a Abs. 4 StPO belehrt haben. Sie waren sich aber offensichtlich unsicher, ob er seine Rechte verstanden hat, denn das spätere Gespräch lief sehr fair wie folgt ab: Polizei: Hast Du vorhin im Auto verstanden, welche Rechte Du hast? Und ist das soweit richtig diktiert? Antwort: Ja, ist richtig diktiert und ich habe verstanden, was meine Rechte sind. Polizei: Was sind Deine Rechte heute hier bei der Polizei? Antwort: Ich habe verstanden, dass ich hier 'ne Aussage machen kann, aber auch nichts sagen muss. Polizei: Genau richtig. Wir haben aber auch noch eine weitere besondere Sache gesagt, nämlich dass Du einen Anwalt hinzuziehen darfst. Hast Du das verstanden? Antwort: Ja, ich darf einen Anwalt anrufen. Ok, das sind mal pflichtbewusste Beamten. Aber es ging noch weiter: Polizei: Wenn etwas nicht richtig diktiert wird, dann sollst Du sofort unterbrechen. Ist Dir das soweit klar? Antwort: Ja, ist soweit klar. Polizei: Wir haben Dir Selter zu trinken gegeben. Wenn ich nun diktiere, Du hättest gelbe Limonade erhalten, wäre das richtig oder falsch? Antwort: Das wäre falsch. Polizei: Warum wäre das falsch? Antwort: Weil ich ja Selter bekommen habe. Man kann diesen Zeilen entnehmen, dass …

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Themen: Polizei , Rechte Eines Polizeibeamten

Erschienen 16. August 2008 auf http://stattaller.blogspot.com/.

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