Was schützt das Fernmeldegeheimnis? Was sind Verkehrsdaten? Was sind personenbezogene Daten? Die FAQ zur E-Mail-Archivierung Teil 3

In den weiteren 20 Fragen der FAQ der IT-Recht Kanzlei zur E-Mail-Archivierung geht es um die verschiedenen Daten, den Datenschutz, IMAP und Pop3 sowie den Verzicht auf das Fernmeldegeheimnis.

41. Was wird von Fernmeldegeheimnis geschützt?

Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche (vgl. § 88 TKG).

42. Was fällt unter den Begriff „nähere Umstände der Telekommunikation“?

Darunter fallen die Verkehrsdaten, aber nicht die Bestandsdaten.

43. Was sind Bestandsdaten?

Nach § 3 Nr.3 TKG sind Bestandsdaten Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden. Dazu zählen Namen, Anschrift, Vertragsbeginn und –laufzeit sowie ggf. Bankverbindung.

44. Was sind Verkehrsdaten

Nach § 3 Nr. 30 TKG sind Verkehrsdaten Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Nach § 96 TKG gehören dazu jedenfalls:

die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse oder der Endeinrichtung, personenbezogene Berechtigungskennungen, bei Verwendung von Kundenkarten auch die Kartennummer, bei mobilen Anschlüssen auch die Standortdaten, der Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelte Datenmengen, der vom Nutzer in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienst, die Endpunkte von festgeschalteten Verbindungen, ihr Beginn und ihr Ende nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelte Datenmengen, sonstige zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation sowie zur Entgeltabrechnung notwendige Verkehrsdaten. 45. Welche Vorschriften gelten für Bestandsdaten?

Für die Bestandsdaten gilt § 95 TKG, nach welchem der Diensteanbieter Bestandsdaten erheben und verwenden darf, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages zwischen ihm und dem Teilnehmer erforderlich ist.

46. Warum gibt es überhaupt einen Datenschutz und ein Fernmeldegeheimnis?

Der Datenschutz leitet sich ab aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG. Danach kann jeder Bürger grundsätzlich selbst entscheiden, welche Daten er von sich hergibt bzw. andere von ihm speichern dürfen. Das Fernmeldegeheimnis ist in Art. 10 GG und ist ebenso ein Grundrecht der Bürger.

47. Was schützt das Fernmeldegeheimnis?

Das Fernmeldegeheimnis gewährleistet die freie Persönlichkeitsentfaltung in Form eines privaten, also der Öffentlichkeit verborgenen Austauschs von Nachrichten, Gedanken und Mei…

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Erschienen 11. März 2011 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

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