Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Kündigungsschutzprozess verliert?
Was passiert, wenn der Arbeitgeber den verliert?
- Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin -
In Kündigungsschutzprozessen geht es manchmal hoch her. Es geht auch im viel. Der Arbeitnehmer, der den Prozess verliert, ist seinen
los und muss sich um neue Arbeit bemühen. Darüber hinaus kann
er auch eine Sperre beim Arbeitsamt bekommen, wenn sich nämlich eine verhaltensbedingte Kündigung (z.B. wegen Zuspätkommens etc)
bestätigt hat. Dann hat er nämlich seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet. Dies ist aber eher die Ausnahme als die Regel.
Was passiert aber, wenn der Arbeitgeber den Kündigungsschutzprozess verliert?
Erhebt der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage, um sich gegen eine Kündigung des Arbeitgebers zu wehren, dann entscheidet das
Arbeitsgericht darüber, ob die Kündigung wirksam oder unwirksam ist. War die Kündigung unwirksam, dann hat der Arbeitgeber den
Prozess verloren.
Für den Arbeitgeber hat der verlorene Kündigungsschutzprozess folgende Konsequenzen:
Nachzahlung des kompletten – ausstehenden – Arbeitslohnes des Arbeitnehmers Weiterbeschäftigungspflicht in Bezug auf den
gekündigten Arbeitnehmer Urlaubsanspruch auch für den Zeitraum des Prozesses
Für den Arbeitgeber ist dies schon schmerzhaft. Vor allem spricht sich in kleineren Betrieben schnell rum, dass der Arbeitgeber einen
Prozess vor dem Arbeitsgericht verloren hat. Dadurch werden andere Arbeitnehmer ermut…
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