Was meinen Sie mit einem Fernabsatz-Widerruf?

Jonas Breyer aus Frankfurt hatte ein simples Anliegen. Er wollte sein DVD-Abo bei Amazon widerrufen. Hierzu hat er binnen zwei Wochen das Recht, wie es sogar in den einschlägigen Bedingungen bei Amazon heißt:

Der Nutzer kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, wenn der Vertrag geschlossen worden ist und der Nutzer diese Belehrung erhalten hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Diesen Widerruf erklärte Fast-Kunde Breyer dann auch, wurde von Amazon jedoch nicht erhört. Ich zitiere aus den bisher gewechselten E-Mails:

01/14/08 16:43:33 Ihr Name:J. Breyer Bestellnummer: xy

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich meine Anmeldung zum Amazon-DVD-Verleih mit meinem Amazon-Account nach den maßgeblichen Fernabsatzvorschriften. Ich bitte um Rückabwicklungen eventueller Lastschriften und um eine kurze Bestätigung meines Widerrufs.

Mit freundlichem Gruß

J. Breyer

— Guten Tag,

vielen Dank für Ihr Schreiben an den Amazon.de DVD-Verleih.

Wir bestätigen die Kündigung Ihrer Teilnahme am DVD-Verleih.

Bitte beachten Sie diesen Hinweis aus unseren Geschäftsbedingungen:

Mit Kündigung des Abonnements ist der Nutzer verpflichtet, alle noch ausstehenden DVDs innerhalb von 15 Tagen nach einem solchen Datum zurückzugeben. Sollten die DVDs nicht innerhalb von 15 Tagen nach der Kündigung bei Amazon.de eingetroffen sein, hat der Nutzer Amazon.de den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen, indem er einen Betrag von 25,00 EUR pro nicht zurückgegebene DVD bezahlt.

Eine Neuanmeldung ist jederzeit möglich. Sie können natürlich die Ausleih-Liste weiterbenutzen, ohne Teilnehmer zu sein.

Wir hoffen, wir konnten weiterhelfen.

Freundliche Grüße

Kundenservice Amazon.de http://www.amazon.de

Date: Mon Jan 14 22:35:54 UTC 2008 Subject: Rückmeldung_an_Amazon.de

CUSTOMER: J. Breyer

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es ist bedauerlich, dass Sie es vorgezogen haben, eine Standard-Textbaustein-Mail an mich rauszuschicken, statt meine E-Mail richtig zu lesen.

Es war darin ausdrücklich *nicht* von einer Kündigung meines Leihvideo-Vertrags die Rede, sondern um einen Widerruf nach Fernabsatz-Recht. Dies bedeutet, dass der Vertrag rückabgewickelt wird. Es fällt auch keine erste Monatsgebühr an, weil mangels Vertrag auch keine einmonatige Mitgliedschaft besteht.

Bevor Sie dies unqualifiziert bestreiten, womöglich noch mit unpassenden Textbaustein-Antworten, empfehle ich Ihnen sich vorhe…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Frankfurt , Amazon , Fax E Mail

Erschienen 16. Januar 2008 auf http://www.lawblog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Der Witz des Tages

Panorama | 13. August 2009 — Die Deutsche Telekom schickt meinen Mandanten eine Auftragsbestätigung. Die wissen von nichts. Ich soll den vermeintlichen Auftrag…

Personenbezogene Daten

LawBlog | 1. September 2008 — Sehr geehrte Damen und Herren, vor einiger Zeit habe ich Ihnen die hiermit nochmals weitergeleitete E-Mail zugeschickt. Sie e…

StarCom - frech

RA J. Melchior, Wismar | 18. September 2008 — Die Mandantin hat sich per Haustürgeschäft von einem StarCom-Vetreter einen Telefonvertrag aufschwatzen lassen, dann aber nach …

1&1 IN Panorama: Die machen mich krank

Panorama | 31. Juli 2007 — Aus einem e-mail-Wechsel mit der 1&1 Internet AG Montabaur: Sehr geehrte Frau Musterkunde, wir bedauern sehr, dass Sie Ihr…

Bundesregierung plant anlasslose Aufzeichnung des Surfverhaltens

Internet-Law | 16. Februar 2009 — Das Editorial von Patrick Breyer in der neuen Ausgabe der MultiMedia und Recht (MMR, 2009, 73) beschäftigt sich mit der geplanten …

simsen.de gibt langsam nach und entschuldigt sich

MCNeubert lawblog | 22. Februar 2006 — Nachdem netzwelt und verbraucherrechtliches.de bereits über simsen.de berichtet hatten, gingen auch bei mir Anfragen wegen we…

Wikileaks, Paypal, Amazon

Immateriblog.de | 5. Dezember 2010 — Ich habe gerade mein Paypal-Konto geschlossen und dem Kundenservice und der Pressestelle folgende Mail geschickt: Sehr geeh…

AMAZON: Äußerst eigenartige Rücknahme-Regelungen bei amazon.de

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 31. Oktober 2008 — In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von amazon.de (→ Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Amazon AG…

IP-Aufzeichnung in Server-Logfiles ungesetzlich ?

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 1. Oktober 2007 — Das meint jedenfalls das LG Berlin und hat es dem Bundesjustizministerium untersagt, die IPs der Besucher im Server-Logfile a…

Amazon Marketplace: Nur zwei Wochen Widerruf

Trainingsblog-eCommerce | 9. April 2009 — Anders als bei eBay müssen Händler bei Amazon-Marketplace ihren Kunden nur eine zweiwöchige Widerrufsfrist einräumen. Das bestä…