Was Megaupload-Kunden befürchten müssen

Nach dem unfreiwilligen Ende von Megaupload stellt sich für viele Nutzer die Frage, ob sie Abmahnungen oder gar Ärger mit der Polizei zu befürchten haben. Eine Boulevardzeitung schürt aktuell Panik, indem sie im Zusammenhang mit der Verhaftung von Kim Dotcom Schmitz von einer Abmahnwelle erzählt, die – angeblich – Deutschland überrollt.

Das mit der Abmahnwelle ist richtig. Aber sie hat mit Megaupload oder anderen Filehostern nichts zu tun.

Tatsächlich mahnt die Contentindustrie schon seit Jahren massenhaft ab. Aber praktisch nur Nutzer, die in Tauschbörsen wie Gnutella oder eMule aufgefallen sind. Tauschbörsen sind dezentrale Netzwerke, in dem ein Download meist nur möglich ist, wenn man gleichzeitig Inhalte zum Upload bereit hält. Die beteiligten Rechner identifizieren sich im Netzwerk der Tauschbörse immer über ihre IP-Adresse. Diese wiederum kann von Überwachungsfirmen geloggt und dann zur Identifizierung des Anschlussinhabers verwendet werden. Genau so gehen die Abmahner vor.

Filehoster funktionieren anders, und an ihrem System beißen sich Contentanbieter bislang die Zähne aus. Filehoster sind Unternehmen, die riesige Speicherkapazitäten zur Verfügung stellen. Jeder Nutzer kann auf den Festplatten der Filehoster Daten hinterlegen. Für jede gespeicherte Datei erhält er einen Link. Über diesen Link können dann Dritte, die den Link kennen, die Datei ebenfalls herunterladen.

Beim Filehoster geht also nicht um Tausch, sondern ausschließlich ums Rauf- und wieder Runterladen (über einen genau definierten Link). Die IP-Adresse des Nutzers taucht im Gegensatz zu einer Tauschbörse an keiner Stelle auf, wo Rechteinhaber sie einfach abgreifen können. Deshalb bleiben die Nutzer von Filehostern normalerweise anonym. Und genau aus der Erkenntnis, dass man mit den heutigen technischen Möglichkeiten an die Nutzer nicht herankommt, fordert zum Beispiel nun die deutsche GVU, Filehostern das Haftungsprivileg für die bei ihnen hinterlegten Inhalte zu entziehen.

Die einzig praktisch relevante Quelle für die IP-Adresse von Kunden eines Filehosters sind momentan dessen eigene Datenbanken. Aber muss man davon ausgehen, dass Megaupload oder andere Dienste wirklich so dumm sind und genau festhalten, über welche IP-Adresse welche Dateien gezogen wurden?

Das wären nämlich genau jene Daten, die (möglicherweise) belegen, dass der allergrößte Teil des Traffic mit urheberrechtlich geschütztem Material geschieht. Beweismittel also, die den Verfolgern vom FBI und ihren Kollegen Freudentränen in die Augen treiben dürften.

Filehoster handeln also schon im eigenen Interesse, wenn sie möglichst keine Verbindungsdaten speichern. Dieses Interesse dürfte nicht geringer geworden sein, seitdem die mutmaßlichen Köpfe hinter Megaupload im Gefängnis sitzen und ihre Auslieferung an die USA befürchten müssen.

Razzien bei Filehostern dürften also kaum bergeweise Verb…

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Themen: Erkenntnis , Gnutella

Erschienen 30. Januar 2012 auf http://www.lawblog.de.

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