Was man so alles in den Klageantrag packen kann

Gerade eine Anspruchsbegründung nach einem Mahnverfahren von einem Mandanten reingereicht bekommen. Der gegnerische Klageantrag lautet wie folgt:

Wir beantragen,

die Sache zur Durchführung des streitigen Verfahrens abzugeben

Dort werden wir beantragen,

die Beklagte zu verurteilen an die Klägerin 650,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten übder dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.04.2008 sowie weitere 78,00 € für die außergerichtliche Rechtsverfolgung zu zahlen.

Für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens, was hiermit beantragt wird, beantragen wir bereits jetzt,

bei Vorliegen der gesetzlichen Vorraussetzungen die Beklagte gemäß § 331 Abs. III ZPO durch versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren zu verurteilen

Ferner wird beantragt,

der Klägerin eine volstreckbare, mit Zustellungsvermerk versehende Ausfertigung des Urteils zu üebrsenden.

Für den Fall, dass im schriftlichen vorverfahren ein Versäumnisurteil gegen die Beklagte ergehen sollte, wird bereits jetzt beantragt,

die Kosten und Auslagen vollstreckbar nebst gesetzlicher Verzinsung gegen die Beklagte festzusetzen und gemäß § 105 ZPO durch vereinfac…

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Themen: Zinsen , Kanzleialltag , Klageantrag Außergerichtliche Kosten

Erschienen 10. Juni 2008 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.

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