Dienstweihnachtsbaum (Dwbm)
Im Namen des Volkers | 16. Dezember 2009 — Arbeitsorganisationsrichtlinien über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen kleineren und mittleren Wuchses, die in Dien…
Wir befinden uns auf der Zielgeraden: Heute in einer Woche ist Heiligabend!
Damit die Zeit des Wartens auf das Christkind für alle Betriebrats-Blog-Leser schneller vorbei geht, hier eine (nicht ernst gemeinte) Arbeitsorganisationsrichtlinie aus dem Internet über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen zur Weihnachtszeit im Büro (DWB-RL-Int):
§ 1 Definition Dienstweihnachtsbaum
Dienstweihnachtsbäume (DWB) sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden.
§ 2 Aufstellen von DWB
Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden.
Dieser hat darauf zu achten, dass:
1. der DWB mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende, in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird,
2. der DWB in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht (in schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter hinzuziehen, der die Senkrechtstellung überwacht, bzw. durch Zurufe wie mehr links, mehr rechts usw. korrigiert),
3. im Unfallbereich des DWB keine zerbrechlichen oder durch umfallende DWB in ihrer Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen vorhanden sind.
§ 3 Behandlung der Beleuchtung
Die DWB sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Betriebsleiters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffs mit Flammenwirkung beruht (sog. Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn die Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterrichtet sind und während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht.
§ 4 Aufführen von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern
In Dienststellen mit ausreichendem Perso…
» Vollständiger ArtikelErschienen 17. Dezember 2009 auf http://blog.betriebsrat.de.
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