Was läuft falsch in Bellinzona?
am 28.12.2006 von http://www.strafprozess.chDie Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat zwei Urteile in der selben Angelegenheit (SK.2006.4 vom 22.08.2006 und SK.2006.4 vom 16./28.08.2006) ins Netz gestellt, die lauter Fragen aufwerfen. Beim ersten Urteil handelt es sich um ein Sachurteil, beim zweiten um ein Prozessurteil.Hier ein paar Fragen/Bemerkungen zum Prozessurteil SK.2006.4 vom 16./28.08.2006:Der Bundesanwalt und die drei amtlichen Verteidiger der drei Angeklagten beantragen, die Zuständigkeit der Strafkammer des Bundesstrafgerichts zu bejahen. Die amtlichen Verteidiger opponierten nicht gegen ein Abwesenheitsverfahren. Das Bundesstrafgericht tritt mit überzeugender Begründung nicht auf die Anklagen ein.Die Bundesanwaltschaft hat die Verfahren wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB) eingestellt, begründet aber die Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts damit, die angeklagten Handlungen seien von einer kriminellen Organisation ausgegangen.Fragen/Bemerkungen zum Sachurteil SK.2006.4 vom 22.08.2006:Werden die Anträge der Verteidiger nur sinngemäss im Urteil wiedergegeben? Hier ein paar Anträge der Verteidigung gemäss Urteil, welche diesen Verdacht begründen:Es sei Herr A. zu bestrafen mit höchstens 3 bis 4 Jahren Gefängnis.Gegen die beantragte Einziehung hat Herr A. – unter Vorbehalt seines Reisepasses – nichts einzuwenden. Sie sei und wäre selbst im Falle einer gänzlichen Verurteilung im Sinne der Anklage milde und mit einer Freiheitsstrafe von allerhöchstens 2 ½ Jahren zu bestrafen. Das Gericht habe die weiteren Verfügungen zu treffen, so weit nötig.Die Zuständigkeit der Bundesstrafbehörden rettete das Bundesstrafgericht mit einem Kunstgriff: Die Folgen einer Verfahrensverlängerung wären für alle Angeklagten, welche sich zur Hauptverhandlung eingefunden haben und daher durch den Prozess unmittelbar berührt sind, schwer erträglich. Sie haben Anspruch darauf, dass ihnen dies erspart bleibt; denn sie müssen das Resultat einer unzweckmässigen staatlichen Verfahrensführung nicht hinnehmen (OBERHOLZER, Grundzüge des Strafprozessrechts, 2. Aufl., Bern 2005, Rz 469). Das Bundesgericht leitet unter solchen Umständen eine Zuständigkeit auch in Fällen her, für welche das Verfahrensgesetz keinen Rechtsweg an diese Instanz vorsieht (BGE 125 II 417 E. 4c–d). Entsprechend muss sich die Zuständigkeit zur Beurteilung von an sich nicht in die Bundeszuständigkeit fallenden Anklagen direkt auf Art. 6 Abs. 1 EMRK abstützen lassen.
Lausanne korrigiert Fehltritt des Bundesstrafgerichts bzw. der Bundesanwaltschaft
strafprozess / Das Bundesgericht hebt ein Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona (SK.2005.10 vom 20.02.2006) wegen Verletzung des Anklagegrundsatzes auf Nichtigkeitsbeschwerde hin auf (Urteil 6S.177/2006 vom 14.07.2006). Das Bundesgericht ste…
Alle gegen das Bundesstrafgericht
strafprozess / Letzten Dezember hatte ich hier gefragt, was in Bellinzona falsch laufe und dass die Strafkammer mit überzeugender Begründung nicht auf Anklagen eingetreten sei. Weniger überzeugend erscheint die Begründung dem Bundesgericht, das den Entscheid au…
2 BvR 110/06 vom 23.02.2006
BVerfG / Soweit der Beschwerdeführer die Verfassungswidrigkeit des § 26 Abs. 2 GVG rügt, genügt die Verfassungsbeschwerde nicht den Begründungserfordernissen nach §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG. Der Beschwerdeführer legt nicht in substantiierter We…
AG Krefeld: Zuständiges Gericht bei Internetverletzungen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Krefeld (Urt. v. 14.02.2007 - Az.: 4 C 305/06) hat entschieden, dass die bloße Abrufbarkeit einer Internetseite nicht ausreicht, um die Zuständigkeit eines Gerichts zu begründen.Das angerufene Gericht ist örtlich nicht zuständig. Eine Zus…
Neue Urteile des Bundesstrafgerichts
strafprozess / Auch die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat eine Reihe neuer Urteile ins Netz gestellt. Die Strafkammer hat dieses Jahr erst drei Urteile erlassen, die sich hier finden. Alle Urteile der Strafkammer wurden ans Bundesgericht weitergezogen.…
Eine weitere Lektion für das Bundesstrafgericht
strafprozess / In einem zur BGE-Publikation vorgesehenen Urteil (6S.479/2006 vom 04.07.2007) hebt das Bundesgericht erneut einen Entscheid des Bundesstrafgerichts (Strafkammer, SK.2006.5 vom 05.07.2006)) gleich aus mehreren Gründen auf. Erfolgreich war allerdings…
Unnötig dafür umso teurer
strafprozess / Zwei online gestellte Urteile der Strafkammer des Bundesstrafgerichts erwecken den Eindruck, dass sich die Bundesstrafverfolgungsbehörden verzweifelt an jedes Strafdossier, das in ihre Zuständigkeit fallen könnte, klammern. Dies erweckt erhebliche…
