Bundestag: SPD-Fraktion will Kraft-Wärme-Kopplung stärker fördern
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(c) Dieter Schütz / PIXELIO (www.pixelio.de)
Bei der „Energiewende“ im Sommer 2010 wurde die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) noch stiefmütterlich behandelt. Nunmehr hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) einen ersten Entwurf für eine umfassende Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) veröffentlicht. Damit soll der bestehende Förderrahmen für KWK-Anlagen und -Wärmenetze verbessert und die Förderung von Speichern neu aufgenommen werden.
Kraft-Wärme-Kopplung ist für eine dezentrale, effiziente Energieerzeugung wesentlich. Deshalb sind sich die politischen Parteien auch einig, dass die KWK der nach dem Ausbau der Erneuerbaren Energien wichtigster Baustein in der Energieerzeugung der Zukunft sein muss. Der Anteil der KWK an der Stromerzeugung in Deutschland beträgt derzeit rund 15 Prozent. Die im November vorgelegte Zwischenüberprüfung des KWKG kam zu dem Schluss, dass mit dem momentanen Rechtsrahmen unter günstigsten Umständen ein Ausbau auf 21 Prozent im Jahr 2020 zu erwarten sei. Politisches Ziel war und ist allerdings die Steigerung auf mindestens 25 Prozent. Daher ist es zwingend, die Förderbedingungen für KWK-Anlagen weiter zu verbessern. Mit dem Ende letzter Woche veröffentlichten Entwurf für die Änderung des KWKG wird ein erster Eckpfosten eingeschlagen.
Der Entwurf sieht die Verbesserung des Förderrahmens an drei wesentlichen Punkten vor: eine leicht ausgeweitete Anlagenförderung, eine vereinfachte und erhöhte Förderung für Wärmenetze sowie die Neueinführung einer Förderung von Wärmespeichern. Der Entwurf stellt obendrein Wärme und Kälte einander gleich.
Insgesamt ist der Entwurf eine sinnvolle Diskussionsgrundlage für die Ressortabstimmung und das nachfolgende parlamentarische Verfahren. Allerdings werden noch Änderungen notwendig sein, um den Bedürfnissen der Praxis Rechnung zu tragen und sachgerechte Anreize zu setzen:
Vielerorts lässt sich momentan beobachten, dass kaum KWK-Anlagen im Leistungsbereich von 50 bis rund 200 kW errichtet werden. Dies hat mit deutlich verschlechterten Förderbedingungen zu tun, die sich oberhalb einer elektrisch installierten Leistung von 50 kW ergeben. Die Förderdauer sinkt dann von zehn Betriebsjahren (und rechnerisch bis zu über 80.000 Vollbenutzungsstunden) auf 30.000 Vollbenutzungsstunden ab. Im Leistungsbereich zwischen 50 und 100 kW werden daher so gut wie keine Anlagen gebaut. Häufig ist es jedoch sinnvoll, Wärmesenken mit KWK-Anlagen >50 kW zu bedienen. Um diesen „Förderknick“ abzuschaffen, sollte im KWKG ein durchgehender zehnjähriger Förderzeitraum für den Leistungsanteil bis 50 kW vorgesehen werden, auch wenn Anlagen eine größere Leistung haben. Der Leistungsanteil bis 50 kW würde dann als Sockelförderung allen KWK-Anlagen zugute kommen. Der Entwurf sieht außerdem – anders als es zuletzt diskutiert wurde – keine Möglichkeit vor, eine Modernisierung von K… » Vollständiger ArtikelErschienen 7. Dezember 2011 auf http://www.derenergieblog.de.
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Danner, Theobald, Energierecht, 2011, Loseblatt, Kommentar, 978-3-406-36464-8, portofrei