Was ist ein Kammertermin und was ein Gütetermin beim Arbeitsgericht?
Was ist ein Kammertermin und was ein Gütetermin beim Arbeitsgericht?
Im Internet tauchen bein Anwälten, die Blogs zum Thema Arbeitsrecht oder entsprechende Internetseiten betreiben immer wieder Begriffe wie “Gütetermin” oder “Kammertermin” auf. Dies mag für den normalen Internetsurfer meist nicht von großem Interesse sein, kann aber ganz schnell aktuell werden, wenn ein solcher Termin vor dem Arbeitsgericht ansteht. Spätestens dann sollte man aber wissen, was in diesen Terminen geschieht, um sich entsprechend vorzubereiten.
1. Was ist ein Gütetermin beim Arbeitsgericht?
Der Gütetermin oder Güteverhandlung ist der erste Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht. Im Normalfall werden hier keine Zeugen vernommen. Der Termin läuft z.B. vor dem Arbeitsgericht Berlin so ab, dass der Richter kurz den Sachverhalt darstellt und dann ggfs. noch Fragen an die Parteien stellt. Dies ist schon deshalb häufig notwendig, da z.B. bei einer Kündigungsschutzklage, die der Arbeitnehmer erhebt sich in Berlin häufig die Gegenseite noch gar nicht zur Sache vor dem Gütetermin äußert. Dies hat grundsätzlich auch noch keine Nachteile für den Arbeitgeber, da – sofern keine Einigung im Gütetermin stattfindet – dieser noch bis zum Kammertermin sich zum Sachverhalt äußern kann. Nachdem das Gericht - meist nur kurz – Fragen gestellt hat (der Gütetermin wird vor dem Einzelrichter verhandelt), versucht der Richter die Parteien zur gütlichen Einigung, also zum Abschluss eines Vergleiches zu bewegen. Für Zuhörer und auch für den unvorbereiteten Arbeitnehmer ist meist erstaunlich mit welcher “Hartnächkigkeit” einige Richter die Parteien mehr oder weniger zum Vergleichsschluss “drängen” wollen. Darauf sollte man sich einstellen. Nichts gegen einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht, allerdings nicht um jeden Preis.
Gibt es keinen Vergleich dann kündigt der Richter an, dass der Kammertermin meist erst in mehreren Monaten stattfinden kann (”die Parteien sind ja selbst schuld, wenn sie hier keinen Vergleich schließen”) und setzt dann dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer Fristen um sich zur Sache nochmals mit Beweisangeboten (also z.B. mit der Benennung von Zeugen) schriftlich zu äußern. Die Güteverhandlung ist dann gescheitert und die Parteien stellen die Anträge, die sich ohnehin in den Schriftsätzen bereits angekündigt haben.
Beim Arbeitsgericht Berlin kann man sich das Protokoll - die Niederschrift der Verhandlung - gleich mitnehmen, da dies noch vor Ort gefertigt und ausgedruckt wird. Dies ist aber nicht bei allen Arbeitsgerichten so. Beim Arbeitsgericht Neubrandenburg z.B. wird das Protokoll einige Tage nach der Verhandlung gefertigt und verschickt. Das Protokoll ist deshalb wichtig, da darin die Fristen für die Erwiderung angegeben sind.
3. Was ist ein Kammertermin beim …
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Erschienen 27. Mai 2009 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.
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