Was ist die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes?
am 26.06.2007 von InsoBlog.de
Stellt der GmbH-Geschäftsführer nicht rechtzeitig Insolvenzantrag, lauert nicht nur der Staatsanwalt sondern auch der Insolvenzverwalter um die Ecke. Weil Zahlungen, die vom Geschäftsführer nach der Insolvenzreife geleistet werden, muss der Geschäftsführer dann aus eigener Tasche wieder in die Firmenkasse/Insolvenzmasse legen.
Das hat dann Wertungskonflikte ergeben. Nach § 266a StGB ist der Geschäftsführer verpflichtet, die Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungsbeiträgen zu bezahlen. Nach § 64 Abs. 2 GmbHG ist ihm die Zahlung verboten. Ähnlich bei der Lohnsteuer. Das Finanzamt schwenkt die Haftungskeule nach § 69 AO, falls nicht bezahlt wird.
Hier hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshof im Interesse der GmbH-Geschäftsführer und der Vorstände von Aktiengesellschaften klargestellt, dass für diese Zahlungen an die Krankenkassen und die Finanzämter keine Haftung nach § 64 Abs. 2 GmbHG besteht, da die Zahlungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes vereinbar sind.
Mit Rücksicht auf die Einheit der Rechtsordnung kann es dem organschaftlichen Vertre-ter nicht angesonnen werden, die Massesicherungspflicht nach §§ 92 Abs. 3 AktG, 64 Abs. 2 GmbHG zu erfüllen und fällige Leistungen an die Sozialkassen oder die Steuerbehörden nicht zu erbringen, wenn er sich dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzt. Sein die entsprechenden sozial- und steuerrechtli-chen …
Leider geben die meisten Artikel, die das so leidenschaftlich verwendete Synonym "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" verwenden, keine Auskunft darüber was man allegemein hin darunter zu verstehen hat. Wo aber ist denn ganz allgemein und für jeden verständlich dargelegt, was man unter die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes definiert???
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