Was auch immer es war: Bezahlen Sie es endlich!

Kurios: Die Mandantin erhielt Post von einem Inkassounternehmen. Hintergrund sollte eine Bestellung bei einem großen Versandhaus sein. Der Warenwert habe 5,99 € betragen. Durch Mahnkosten sowie die Inkassotätigkeit belaufe sich die Forderung mittlerweile auf fast 50,- €.

Die Mandantin erinnerte sich allerdings an keine solche Bestellung, wandte sich an das Inkassounternehmen und bat um Erläuterung. Stattdessen erhielt die Mandantin die nächste Mahnung mit der Ankündigung, bei weiterer Zahlungsverweigerung das gerichtliche Mahnverfahren betreiben zu werden.

Auf ein entsprechendes Anwaltsschreiben ging das Inkassounternehmen dann doch noch auf den Einwand, eine solche Bestellung habe es nicht gegeben, ein:

Auch nach intensiver Recherche sei das Versandhaus nicht mehr in der Lage festzustellen, um was für…

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Themen: Anekdoten , Allg. Zivilrecht , Inkassounternehmen , Versandhausbestellung

Erschienen 9. August 2011 auf http://kanzleiundrecht.wordpress.com.

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