Was hat mein Wahlrecht mit Eurobonds zu tun?

Ich muss noch mal auf das Euro-Rettungsschirm-Urteil zurückkommen. Zu den Punkten, über die ich schwer hinwegkomme, ist die angebliche Aussage des Zweiten Senats, dass Eurobonds mein Wahlrecht verletzen würden.

Das will mir einfach nicht in den Kopf, wie das gehen soll.

Ich werde von meinem Wahlrecht auf Bundesebene voraussichtlich in ziemlich genau zwei Jahren wieder Gebrauch machen. Ich hoffe jetzt mal, dass es bis dahin gelingt, ein verfassungsmäßiges Wahlrecht zu verabschieden, aber unterstellt, das klappt, würde ich nie auf die Idee kommen, mir Sorgen zu machen. Ich mache mir um ganz andere Sachen Sorgen im Augenblick, an Anlässen dazu fehlt es ja wahrhaftig nicht. Aber um mein Wahlrecht? Fällt mir nicht im Traum ein.

Wenn ich von meinem Wahlrecht Gebrauch mache, dann nehme ich an einer Art Umfrage teil, mit der gemessen wird, ob die Regierung noch die Mehrheit in der Bevölkerung hinter sich hat. Mein Wahlrecht ist dann verletzt, wenn jemand probiert, diese Messung zu manipulieren und zu verfälschen, so dass eine Regierung, die keine Mehrheit mehr hat, trotzdem weiterregieren kann, oder dass eine Regierung, die eine Mehrheit hat, von der Macht ferngehalten wird.

Was zum Teufel hat das mit Eurobonds zu tun?

Der Zweite Senat hat bekanntlich einen viel anspruchsvolleren, man kann auch sagen: einen viel aufgepumpteren Begriff von der Funktion des Wahlrechts, und zwar schon seit über 20 Jahren, als Böckenförde und Kirchhof ihre Legitimationsketten schwangen, das kommunale Ausländerwahlrecht killten und die demokratietheoretische Bedeutung eines ethnisch-kulturell homogenen Staatsvolks ins Maastricht-Urteil hineinschrieben.

Im Maastricht-Urteil 1993 erlag der Senat der Versuchung zu behaupten, dass mein Wahlrecht verletzt ist, wenn die EU Kompetenzen ausübt, die ihr niemand übertragen hat. Das hat auch schon kein Mensch verstanden. Aber schön, wenn sich da plötzlich ein anderer Gesetzgeber selbständig macht, der dem von mir gewählten Gesetzgeber alles unter der Nase wegregelt, dann macht das wenigstens innerhalb des besagten aufgepumpten Wahlfunktionsbegriffs irgendwie Sinn.

Selbst, unmittelbar, gegenwärtig

Aber Eurobonds? Was passiert da mit meinem Wahlrecht, wenn sich der Bundestag “finanzwirksamen Mechanismen ausliefert, die - sei es aufgrund ihrer Gesamtkonzeption, sei es aufgrund einer Gesamtwürdigung der Einzelmaßnahmen - zu nicht überschaubaren haushaltsbedeutsamen Belastungen führen”? Wie habe ich mir das vorzustellen, dass die Unversehrtheit meines Wahlrechts davon abhängt, wie überschaubar die von dem von mir gewählten Bundestag eingegangenen finanziellen Risiken sind, noch dazu nach dessen eigenem Einschätzungsspielraum? Wenn eine Kompetenz weg ist, dann ist sie weg – aber was verliert der Bundestag materiell in dem Moment, wo er Eurobonds zustimmt? Und was verliere in dem Moment ich als Wähler?

Sc…

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Themen: Europa , Eurobonds , Verfassungspolitik , Karlsruhe Locuta

Erschienen 11. September 2011 auf http://verfassungsblog.de.

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