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Was halten Sie vom Bundesverfassungsgericht, Frau Dr. Merk?

am 03.06.2008 von http://herrschendemeinung.de/

Nach der Kenntnisnahme dieser Pressemitteilung, in der die bayrische Justizministerin mit den ekelhaftesten Straftaten die Leser emotionalisiert, habe ich mir mal den Gesetzentwurf des Landes Bayern "zur Änderung der Strafprozessordnung (Verdeckter Zugriff auf Informationssysteme)" angeschaut.Dieser beachtet das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Online-Durchsuchung nur unzureichend. Dieses hat in der Entscheidung 1 BvR 370/07 festgestellt:Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems,
mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine
Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur
zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für
ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind
Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der
Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des
Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.Der von Bayern vorgeschlagene Katalog von Straftaten in "§ 101k Abs. II StPO" enthält aber sehr viel mehr Straftaten als die vom BVerfG geforderten schwersten Straftaten. So soll z.B. eine Online-Durchsuchung auch bei Straftaten gegen das Waffengesetz (gewerbsmäßiger Handel), gegen das Betäubungsmittelgesetz (Handel mit Betäubungsmitteln) und dem Besitz kinderpornografischer Schriften zulässig sein. Dies mögen schwere und auch verachtenswerte Delikte sein, dennoch gefährden sie keine überragend wichtigen Rechtsgüter. Auch der Schleudersitz des § 101k Abs. IV StPO hilft da wenig, wonach die Online-Durchsuchung nicht durchgeführt werden darf, sobald man ein Aktbild seiner Liebsten auf dem zu durchsuchenden Computer gespeichert hat:Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass …

Was halten Sie von Bundesverfassungsgericht, Frau Dr. Merk?

Die herrschende Meinung / Nach der Kenntnisnahme dieser Pressemitteilung, in der die bayrische Justizministerin mit den ekelhaftesten Straftaten die Leser emotionalisiert, habe ich mir mal den Gesetzentwurf des Landes Bayern "zur Änderung der Strafprozessordnung (…

BVerfG: Online-Durchsuchung - Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. 2. Die heimliche Infiltration eines informationstechni…

BVerfG, 1 BvR 370/07 vom 27.2.2008 (”Onlinedurchsuchung”)

auchRecht.de / Leitsätze: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Die heimliche Infiltration eines informationstec…

Bundesverfassungsgericht: Online-Durchsuchungen nur in engen Ausnahmefällen zulässig - Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit Urteil vom 27.02.2008 - 1 BvR 370 und 1 BvR 595/07 mit dem Thema Online-Durchsuchungen befasst und die Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet…

IT-Grundrecht - BVerfG Urteil 1 BvR 370/07 vom 27.Februar 2008

Weblawg.de / ... L e i t s ä t z e zum Urteil des Ersten Senats vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07 - - 1 BvR 595/07 - 1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit…

BVerfG, 1 BvR 370/07 vom 27.2.2008 (”Onlinedurchsuchung”)

auchRecht.de / Leitsätze: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Die heimliche Infiltration eines informationstec…

BVerfG: Online-Durchsuchung ist null und nichtig!

Die herrschende Meinung / Die Verfassungsbeschwerde gegen die Online-Durchsuchungs-Ermächtigung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz hatte vollen Erfolg. Wie das Bundesverfassungsgericht heute entschied, verletzt die Regelung des § 5 VSG NRW das allgeme…

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