Was ist ein geschlossener Raum?
Es kommt vor, dass Gefangene sich nackt ausziehen müssen und dann “durchsucht” werden. Für die Aktion sind gewisse Mindeststandards
zu beachten, die in den Strafvollzugsgesetzen der Länder geregelt sind. Für stellt das am Main nun in einem Beschluss klar, dass eine Nacktkontrolle
nur in einem geschlossenen Raum stattfinden darf, in dem sich keine anderen Gefangenen aufhalten.
Zum Streit war es gekommen, weil ein hessisches Gefängnis nach Besuchen Nacktkontrollen durchführte, hierbei nach Auffassung eines
Gefangenen aber nicht die Vorgaben des Gesetzes beachtete. Die Haftanstalt kontrollierte Gefangene regelmäßig in einem Raum im
Bereich der Innenpforte, dessen Ausgang mit einem Vorhang versehen war, der während der Durchsuchung zugezogen wurde. Darüber hinaus
war eine Schamwand aufgebaut, hinter der sich der Gefangene entkleiden konnte.
Der Kontrollraum besaß einen weiteren Durchgang zu einem Nebenraum, in dem Automaten aufgestellt sind, aus denen Gefangene nach
Besuchen Genussmittel erwerben können. Dieser Durchgang war weder mit einem Vorhang noch einer Tür versehen.
So eine räumliche Situation ist kein “geschlossener Raum”, wie ihn das hessische Strafvollzugsgesetz für solche Maßnahmen
vorschreibt. Das befand schon das Landgericht Gießen, welches kurz und knapp urteilte, ein geschlossener Raum setze nach dem Wortsinn
vorau…
» Vollständiger Artikel