Was gegen Netzsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie spricht
Familienministerin von der Leyen hat sich nach Pressberichten (u.a. SZ vom 16.01.09, S. 5) mit den Innen- und Wirtschaftsministern,
den 7 größten Providern, drei Verbänden und dem BKA darauf verständigt, dass die Internetprovider sog. elektronische Zugangssperren
zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet einrichten sollen. Grund genug, einen Überblick zu geben, der die tatsächlichen
Hintergründe und Probleme dieses Vorhabens verdeutlicht. 1. Handelt es sich tatsächlich um eine Sperrung von kinderpornografischen
Inhalten? Nein, der Begriff der Sperrung ist irreführend. Es werden nämlich keine Inhalte aus dem Internet verbannt. Die deutschen
Zugangsprovider haben keinerlei Zugriff auf fremde Inhalte und können demzufolge diese Inhalte auch nicht sperren. Die
Zugangsprovider versuchen deshalb zu verhindern, dass ihre eigenen Kunden auf diese Inhalte zugreifen, indem man durch technische
Manipulationen die Inhalte vor den Nutzern verbirgt. Diese Inhalte bleiben aber im Netz und sind auch weiterhin weltweit erreichbar.
2. Können die geplanten "Sperren" die große Masse der kinderpornografischen Inhalte erfassen? Nein. Nur ein geringer Bruchteil des
kinderpornografischen Materials das über das Internet verbreitetet wird, ist über Webseiten abrufbar. Hauptumschlagsplatz für solche
Inhalte sind vielmehr sog. Peer-To-Peer Netzwerke und Chat-Plattformen. Diese werden von den geplanten Maßnahmen überhaupt nicht
erfasst. 3. Wie funktionieren diese Netzsperren technisch? Praktiziert wird derzeit primär die Methode der sog. DNS-Sperrung. Das
sog. Domain Name System (DNS) basiert darauf, dass die vom Nutzer eingegebene Klartext-URL (www.xyz.de) an einem sog.
Domain-Name-Server in eine numerische Adresse (sog. IP-Adresse) umgewandelt wird. Durch diese IP-Adresse wird der Server, auf dem die
zu sperrenden Inhalte liegen adressiert. Der Zugangsprovider, der den Domain-Name-Server betreibt, kann den dortigen Eintrag nunmehr
so ändern, dass sein Kunde nicht mehr zu dem eigentlichen Server weitergeleitet wird, sondern woanders hin oder aber eine
Fehlermeldung erhält. 4. Ist eine sog. DNS-Sperre leicht zu umgehen? Ja. Im Netz finden sich haufenweise Anleitungen zur Umgehung
solcher DNS-Sperren, die auch für wenig versierte Nutzer einfach zu realisieren ist. Man muss lediglich im Browser einen anderen
DNS-Server eintragen, als den des eigenen Providers. Der Chaos Computer Club (CCC) hat dies anschaulich erläutert. 5. Wird durch
diese Sperrung tatsächlich der Zugang für die große Masse der durchschnittlich versierten Internetnutzer blockiert, wie die
Bundesregierung behauptet? Möglicherweise, allerdings nur für Inhalte des WWW. Die meisten kinderpornografischen Inhalte werden aber
wie gesagt ohnehin aus anderen Quellen bezogen. Die Frage ist allerdings auch, ob sich Menschen mit pädophilen Neigungen, die sich im
Web gezielt auf die Suche nach solchen Inhalten begeben, wie normale, durchschnittliche Internetnutzer verhalten. Wer bestimmte
Inhalte unbedingt haben wi…
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