Was gegen Netzsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie spricht

Familienministerin von der Leyen hat sich nach Pressberichten (u.a. SZ vom 16.01.09, S. 5) mit den Innen- und Wirtschaftsministern, den 7 größten Providern, drei Verbänden und dem BKA darauf verständigt, dass die Internetprovider sog. elektronische Zugangssperren zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet einrichten sollen. Grund genug, einen Überblick zu geben, der die tatsächlichen Hintergründe und Probleme dieses Vorhabens verdeutlicht. 1. Handelt es sich tatsächlich um eine Sperrung von kinderpornografischen Inhalten? Nein, der Begriff der Sperrung ist irreführend. Es werden nämlich keine Inhalte aus dem Internet verbannt. Die deutschen Zugangsprovider haben keinerlei Zugriff auf fremde Inhalte und können demzufolge diese Inhalte auch nicht sperren. Die Zugangsprovider versuchen deshalb zu verhindern, dass ihre eigenen Kunden auf diese Inhalte zugreifen, indem man durch technische Manipulationen die Inhalte vor den Nutzern verbirgt. Diese Inhalte bleiben aber im Netz und sind auch weiterhin weltweit erreichbar. 2. Können die geplanten "Sperren" die große Masse der kinderpornografischen Inhalte erfassen? Nein. Nur ein geringer Bruchteil des kinderpornografischen Materials das über das Internet verbreitetet wird, ist über Webseiten abrufbar. Hauptumschlagsplatz für solche Inhalte sind vielmehr sog. Peer-To-Peer Netzwerke und Chat-Plattformen. Diese werden von den geplanten Maßnahmen überhaupt nicht erfasst. 3. Wie funktionieren diese Netzsperren technisch? Praktiziert wird derzeit primär die Methode der sog. DNS-Sperrung. Das sog. Domain Name System (DNS) basiert darauf, dass die vom Nutzer eingegebene Klartext-URL (www.xyz.de) an einem sog. Domain-Name-Server in eine numerische Adresse (sog. IP-Adresse) umgewandelt wird. Durch diese IP-Adresse wird der Server, auf dem die zu sperrenden Inhalte liegen adressiert. Der Zugangsprovider, der den Domain-Name-Server betreibt, kann den dortigen Eintrag nunmehr so ändern, dass sein Kunde nicht mehr zu dem eigentlichen Server weitergeleitet wird, sondern woanders hin oder aber eine Fehlermeldung erhält. 4. Ist eine sog. DNS-Sperre leicht zu umgehen? Ja. Im Netz finden sich haufenweise Anleitungen zur Umgehung solcher DNS-Sperren, die auch für wenig versierte Nutzer einfach zu realisieren ist. Man muss lediglich im Browser einen anderen DNS-Server eintragen, als den des eigenen Providers. Der Chaos Computer Club (CCC) hat dies anschaulich erläutert. 5. Wird durch diese Sperrung tatsächlich der Zugang für die große Masse der durchschnittlich versierten Internetnutzer blockiert, wie die Bundesregierung behauptet? Möglicherweise, allerdings nur für Inhalte des WWW. Die meisten kinderpornografischen Inhalte werden aber wie gesagt ohnehin aus anderen Quellen bezogen. Die Frage ist allerdings auch, ob sich Menschen mit pädophilen Neigungen, die sich im Web gezielt auf die Suche nach solchen Inhalten begeben, wie normale, durchschnittliche Internetnutzer verhalten. Wer bestimmte Inhalte unbedingt haben wi…

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Erschienen 19. Januar 2009 auf http://www.internet-law.de/.

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