Was das Finanzamt nach 5 Jahren (!) noch alles wissen will

Eine Gaststätte wurde geprüft. Das Finanzamt will nun alles nachkalkulieren, um den Wirt noch ein Mehrergebnis aus der Tasche ziehen zu können.

Zu einer ersten Kalkulation wurde dann seitens des Wirtes vorgetragen, dass er diverse Veranstaltungen zu ermäßigten Preisen hatte. Nun verlangt jetzt im Jahr 2010 das Finanzamt unter anderem zu wissen:

1. Zu den Ein-Euro Parties (jedes Getränk 1 EURO): In welchem Umfang haben Sie Bier, Wein und Cocktails jeweils ausgeschenkt?

2. Zu den Doppeldeckerparties (2 bzw. 3 Getränke zum Preis von einem): ebenso, in welchem Umfang wurden jeweils welche Getränke ausgeschenkt. Bitte erläutern Sie noch, weshalb Sie bei Doppeldeckerparties 3 Mixgetränke ausgeschenkt haben, statt der üblichen 2?

3. Zum Brunch: Wieviele Personen haben wieviel gegessen? Ansonsten müssen wir 30 Personen zu 500 gr. annehmen.

Und das alles zu Vorgängen aus dem Jahr 2005. Übrigens, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für den Wirt, derartige Aufzeichnungen anzufertigen.

Ah, ja. Da werden wir mal den Prüfer fragen, wann er in 2005 jeweils in Restaurants essen und feiern war, wieviel gr. er gegessen hatte und welche Getränke in welchem Umfang er konsumierte.

Den Höhepunkt bildet die Kalkulation der Verluste beim Fleischeinsatz. Kraft seiner Wassersuppe setzte der Prüfer hier 3 % an. Als wir eine Ko…

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Themen: Finanzamt , Wein , Kopie , Vorschriften , Cocktails
Rechtsgebiet: Steuerrecht

Erschienen 12. März 2010 auf http://www.r-tape.de.

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