Abmahnung Gesetzliche Regelung: Gesetzliche Regelung zur Abmahnung
Peter Kehl | 9. Januar 2009 — Durch das Gesetz zur “Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums” vom 07.07. 2008 wurde mit dem § 97a Ur…
In „Was soll eigentlich dieses Urheberrecht? Teil 1″ habe ich das Wesen des deutschen Urheberrechts, die guten Gründe für einen Schutz des geistigen Eigentums und die Frage nach der vermeintlichen Alternative der „freien Nutzung“, gerade vor dem Hintergrund der aufgeheizten Diskussionen um die MegaUpload-Affäre, SOPA und PIPA, dargestellt. Der zweite Teil soll(te) hier das Institut der Abmahnung, deren Berechtigung, die darin enthaltenen Ansprüchen auf Unterlassung, Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und Schadensersatz sowie die Schlagworten Lizenzschaden und doppelter Verletzergewinn nebst alle damit verbundenen Gerüchten behandeln.
Doch bevor ich dazu kam, schwappte auch erst einmal ACTA in einem großen Ausmaße durch die Timelines. Und was es dort nicht alles zu lesen gab. Kurz zusammengefasst: Das freie Internet wird sterben! Internet-Zensur! Keine Beweise mehr notwendig für Verwerter! Urheberrechtsverletzungen jetzt strafbar! (Einfach mal bei Twitter nach dem Hashtag #ACTA suchen) Viel zu wenig Beachtung fand dagegen beispielsweise die sehr sachliche und sehr gute Analyse von Jens Ferner „Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) und das deutsche Recht„. Der Kollege macht deutlich, dass das meiste Geschrei vollkommen überzogen ist, da das meiste ohnehin schon lange, lange im deutschen Urheberrecht verankert ist und verhehlt dennoch nicht, dass genügend problematische Passagen vorhanden sind. Wer sich ernsthaft und ohne Hysterie mit ACTA beschäftigen möchte, dem sei diese Analyse, aber auch das Statement von RA Stadler, zum Lesen empfohlen.
Im positiven Sinne zieht dagegen aktuell Pinterest gerade das Interesse der Social Media Gemeinde auf sich. Ich selbst hatte noch keine Zeit den Kuratierungsdienst (hach, die deutsche Sprache hat schon schöne Schöpfungen…) auszuprobieren. Dabei hatte ich doch selbst in meinem Jahresausblick angemerkt, dass eben solche Dienste im Jahr 2012 weiter an Bedeutung gewinnen werden und aus urheberrechtlicher Sicht nicht uninteressant sind. Doch auf die Kollegen ist Verlass! Drum sei an dieser Stelle zum einen auf den Kollegen Schwenke verwiesen, der sich der Thematik in gewohnt verständlicher und übersichtlicher Weise mit dem Artikel „Printerest und die rechtlichen Risiken beim Teilen und Verlinken“ vor allem aus der Sicht der Nutzer bereits angenommen hat. Kollege Ulbricht beleuchtet daneben in seinem Blogpost Social Commerce & Recht – Warum Pinterest & Co kein direktes Problem mit dem Urheberrecht haben auch die Frage der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit der Plattformen. Schließlich darf der Kollege Krieg hier nicht fehlen, der mit seinem Beitrag “Entschuldigung, hätten Sie vielleicht Interesse daran, unseren Nutzer abzumahnen?“ die bemühte Lösung von Pinspire kommentiert. (Das Ganze wurde kurzum #pinterestwoche auf Twitter getauft und demnächst gibt es nur noch Themenwochen… )
Gemeinsam ist den lesenswer…
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. Februar 2012 auf http://socialmediarecht.wordpress.com.
Peter Kehl | 9. Januar 2009 — Durch das Gesetz zur “Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums” vom 07.07. 2008 wurde mit dem § 97a Ur…
IP|Notiz | 28. Mai 2008 — Der Bundesrat hat das o.g. Gesetz nun durchgewunken. Ein Inkrafttreten des Gesetzes, das unter anderem die neue 100 Euro - Ab…
LBR-Blog | 31. Januar 2007 — Diese Anwälte. Verdienen mit der Durchsetzung von Forderungen auch noch Gebühren. Die muss derjenige, der das Recht verletzt hat …
Kanzlei Dr. Schenk | 9. September 2008 — Deutlich geringere Abmahnkosten im Urheberrecht Seit dem 01.08.2008 gilt die Neuregelung für Erstattung von Abm…
Handakte WebLAWg | 28. Januar 2008 — Sie sind im Internet aktiv? Sie laden Musik und Filme aus dem Internet, haben eine eigene Homepage, auf der Sie viele Bilder ve…
Social Media Recht Blog | 31. Mai 2011 — Buchstaben so weit das Auge blickt. Wer mag da nicht die monotone Blog-Oberfläche durch eine Fotografie oder einen anderen Aufm…
IT-Prozessrecht | 8. August 2010 — Die maßgebliche Vorschrift für die Kostenerstattung im Wettbewerbsrecht ist § 12 Abs.1 Satz 2 UWG, im Wortlaut bestimmt sie: …
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 12. September 2008 — Seit dem 01.09.2008 gilt nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/48/EG eine Begrenzung der Recht…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 21. Mai 2010 — An dieser Stelle im Folgenden ohne jegliche Kommentierung die Begründungen bzw. Ausführungen zur Einführung des §97a UrhG. Da z…
Law-Blog | 7. Oktober 2005 — Teil 5: “Ansprüche des verletzten Fotografen” gibt es hier. 2.3.2 Anspruchsgegner Ansprüche zu haben ist eine feine Sache. …
Social Commerce & Recht – Warum Pinterest & Co kein direktes Problem mit dem Urheberrecht haben - Rechtsamwalt Bilder UrhG
“Entschuldigung, hätten Sie vielleicht Interesse daran, unseren Nutzer abzumahnen?”